3.2 Schritt 2: Qualifikationsprofil

Ziel dieses Schrittes ist das Erstellen oder Überarbeiten des Qualifikationsprofils und damit das Festlegen des Lernergebnisses einer beruflichen Grundbildung. Das Qualifikationsprofil wird durch das SBFI geprüft.

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3.2.1 Aufbau und Anforderungen

Das Qualifikationsprofil ist das zentrale Instrument in der beruflichen Grundbildung. Es besteht aus dem Berufsbild, der Übersicht der Handlungskompetenzen und dem Anforderungsniveau. Basierend auf dem Qualifikationsprofil werden Bildungsverordnung und Bildungsplan erstellt. Die im Qualifikationsprofil beschriebenen Handlungskompetenzbereiche bilden zudem die Struktur der Ausbildung (Lektionentafel, überbetriebliche Kurse) und der Qualifikationsverfahren.

Berufsbild


Ein Berufsbild ist für Laien verständlich und beschreibt kompakt den Beruf.

Das Berufsbild beschreibt die berufsspezifischen Tätigkeiten. Es soll so formuliert sein, dass es für Laien verständlich ist. Das Berufsbild wird in kompakter Form in die Bildungsverordnung übernommen. Empfohlen ist ein Umfang von bis zu zwei Seiten.

Übersicht der Handlungskompetenzen


Die Übersicht der Handlungskompetenzen dient als Grundlage für die Bildungserlasse.

In der Tabelle «Übersicht der Handlungskompetenzen» sind die Handlungskompetenzen gruppiert nach Handlungskompetenzbereichen dargestellt. Diese Tabelle dient als Grundlage zur Erarbeitung der Bildungserlasse, der Qualifikationsverfahren und zum Vergleich des Berufes im internationalen Kontext. Die von ECVET beschriebenen «Units of Learning Outcomes» entsprechen in der Schweiz den Handlungskompetenzen.

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Handlungskompetenzbereiche: Die Handlungskompetenzbereiche gruppieren zusammengehörende Handlungskompetenzen. In der beruflichen Grundbildung dienen sie zusätzlich als Strukturierungseinheit der Ausbildung an den drei Lernorten und der Qualifikationsverfahren.

Handlungskompetenzen: Handlungskompetent ist, wer berufliche Aufgaben und Tätigkeiten eigeninitiativ, zielorientiert, fachgerecht und flexibel ausführt. Daher müssen die einzelnen Handlungskompetenzen so formuliert sein, dass klare Aussagen bezüglich der Erfüllung der Handlungskompetenzen möglich sind.

Anforderungsniveau

Im Qualifikationsprofil ist das Anforderungsniveau festgehalten. Dieses ergibt sich aus den konkreten Anforderungen an die Erfüllung einer Handlungskompetenz und der erforderlichen Allgemeinbildung für die berufliche Grundbildung.


3.2.2 Entwicklung des Qualifikationsprofils


Bei der Entwicklung des Qualifikationsprofils ist eine berufspädagogische Begleitung beizuziehen.

Die Entwicklung eines Qualifikationsprofils ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie verlangt sehr gute Kenntnisse des Berufs, der aktuellen Entwicklungen und ein hohes Geschick im Formulieren des Berufsbilds und der Handlungskompetenzen. Aus diesem Grund empfiehlt das SBFI den Trägerschaften, bei der Erarbeitung des Qualifikationsprofils eine berufspädagogische Begleitung beizuziehen. Das SBFI verfügt über entsprechende Kontaktadressen.

Ein Qualifikationsprofil wird in folgenden Schritten entwickelt:

  • Berufliche Handlungen oder Situationen sammeln und gruppieren.
  • Zukunft des Berufs berücksichtigen: Die berufliche Grundbildung soll auch in Zukunft Bestand haben. Aus diesem Grund sind Zukunftsperspektiven und aktuelle Tendenzen zu berücksichtigen.
  • Handlungskompetenzen formulieren: Handlungskompetenzen sind für die weitere Arbeit von zentraler Bedeutung. Eine Unterstützung bei der Formulierung durch die berufspädagogische Begleitung ist hier sehr zu empfehlen.
  • Berufsbild erstellen: Anhand der Handlungskompetenzen werden das Berufsbild erstellt und die zentralen Elemente des Berufs aufgeführt.


Entwurf des Qualifikationsprofils wird durch das SBFI geprüft.

Da das Qualifikationsprofil für die weiteren Arbeiten und die Entwicklung der Bildungserlasse von zentraler Bedeutung ist, wird der Entwurf des Qualifikationsprofils durch das SBFI geprüft und von der Kommission B&Q für die weiteren Arbeiten freigegeben. Die Arbeiten am Bildungsplan dürfen erst danach gestartet werden. Dadurch erhält die Trägerschaft Planungssicherheit, dass sie auf dem richtigen Kurs ist. Überschneidungen und Gemeinsamkeiten zu anderen Berufen werden so rasch sichtbar, und für die weiteren Arbeiten ist die Richtung geklärt. Während der weiteren Arbeit an Bildungsverordnung und -plan kann das Qualifikationsprofil bei Bedarf weiter verfeinert oder den Bedürfnissen angepasst werden.


Das Qualifikationsprofil ist in der Bildungsverordnung verankert.

Das Qualifikationsprofil wird durch die Übernahme einer kompakten Form des Berufsbilds sowie der Handlungskompetenzbereiche und der Handlungskompetenzen in der Bildungsverordnung verankert. Das Anforderungsniveau wird im Bildungsplan ausgeführt.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/bgb/berufsentwicklung/prozess/qualifikationsprofil.html