Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt in der Berufsbildung dient einer hohen, landesweit vergleichbaren und arbeitsmarktbezogenen Qualifikation der Lernenden (Art. 1 der Berufsbildungsverordnung vom 13. November 2003;
SR 412.101, BBV). Entsprechend gross ist das Interesse der Verbundpartner an verlässlichen und effizienten Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung (QV).
Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung
Im September 2019 haben sich die Verbundpartner auf Grundsätze und Empfehlungen geeinigt, mit denen vereinfachte, hochwertige und für alle involvierte Personen verständliche QV unterstützt werden sollen. Dazu haben sie eine «Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung» zuhanden der Trägerschaften und ihrer Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität erstellt.
Bei der Erarbeitung der Grundsätze und Empfehlungen wurden insbesondere folgende Aspekte beachtet:
- organisatorischer Aufwand: Die Ausgestaltung der QV trägt dazu bei, den Aufwand zu reduzieren;
- finanzieller Aufwand: Die Einführung neu gestalteter QV führt nicht zu Mehrkosten;
- Milizprinzip des QV: Die nach dieser Orientierungshilfe gestalteten QV unterstützen Trägerschaften und Kantone bei der Rekrutierung der für die Prüfungsgremien erforderlichen Fachleute (Chefexpertinnen/-experten, Prüfungsexpertinnen/-experten).
- landesweite Vergleichbarkeit: Die Ausgestaltung der QV fördert eine landesweit einheitliche Durchführbarkeit.
Die «Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung» schliesst das Projekt Qualifikationsverfahren ab. Das Dokument wird in der nächsten überarbeiteten Ausgabe des Handbuchs «Prozess der Berufsentwicklung in der beruflichen Grundbildung» übernommen.