Prüfungsordnungen anpassen oder aufheben

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Prüfungsordnungen sind durch die Trägerschaften regelmässig dem sich verändernden Qualifikationsbedarf der Arbeitswelt anzupassen. Die rasche Umsetzung neuer Fachkenntnisse, ein hoher Innovationsrhythmus und darauf abgestimmte Prüfungsformen sind ein wichtiges Merkmal der höheren Berufsbildung.

Eine Prüfungsordnung anpassen

Je nach Ziel der Anpassung und Zustand der aktuellen Prüfungsordnung unterscheiden sich die Art der Revision und der zu durchlaufende Prozess: Es kann eine Totalrevision oder eine Teilrevision der Prüfungsordnung vorgenommen werden oder eine «kleine Anpassung» ausreichend sein. Der Leitfaden: Erarbeitung und Revision von Prüfungsordnungen eidgenössischer Prüfungen (PDF, 660 kB, 14.10.2022) erläutert für sämtliche Revisionsarten das Vorgehen. Für eine Total- und Teilrevision bietet der Prozess zur Erarbeitung und Revision einer Prüfungsordnung Orientierung.

Bei der «kleinen Anpassung» bleibt die Prüfungsordnung in Kraft. Die Änderung ergänzt lediglich in Form eines separaten Dokuments die bestehende Prüfungsordnung. Beispiele von kleinen Anpassungen sind die Änderung eines Prüfungsteils oder die Verlängerung von Übergangsbestimmungen. Das SBFI stellt für die kleinen Anpassungen Textvorlagen zur Verfügung:

Die Anpassung wird durch die jeweiligen Projektverantwortlichen des Ressorts Höhere Berufsbildung begleitet. Es ist daher wichtig, am Anfang mit dem SBFI Kontakt aufzunehmen.

Eine Prüfungsordnung aufheben

Bestehende Prüfungsordnungen können aufgehoben und somit ausser Kraft gesetzt werden. Das SBFI stellt dazu folgende Textvorlage zur Verfügung:

Für alle weiteren Abklärungen ist es wichtig, frühzeitig mit dem SBFI Kontakt aufzunehmen.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/eidgenoessische-pruefungen/branchenverbaende/pruefungsordnungen_anpassen_aufheben.html