Anerkennungsverfahren

Das SBFI ist die zuständige Behörde für die Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF. Im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens wird überprüft, ob der Bildungsgang oder das Nachdiplomstudium den Anforderungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und des jeweiligen Rahmenlehrplans entspricht. Mit der Anerkennung ist der Bildungsanbieter berechtigt, den Absolvierenden den geschützten Titel zu verleihen.

Einen Bildungsgang oder ein Nachdiplomstudium HF eidgenössisch anerkennen lassen

Das Anerkennungsverfahren wird durch vom SBFI delegierte Expertinnen und Experten durchgeführt.

Die Rollen der verschiedenen Akteure und der Ablauf des Anerkennungsprozesses werden in den entsprechenden Leitfäden beschrieben.

Leitfäden Anerkennungsverfahren

Infolge der Revision der MiVo-HF vom 11. September 2017 und deren Übergangsbestimmungen kommen derzeit zwei Leitfäden für die Anerkennungsverfahren zur Anwendung.

Leitfaden nach MiVo-HF 2017

Für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF, die auf Rahmenlehrplänen nach MiVo-HF vom 11. September 2017 basieren, gilt der Leitfaden gestützt auf die MiVo-HF 2017. Der Leitfaden gilt ebenfalls für NDS HF, die nicht auf einem Rahmenlehrplan beruhen.

Leitfaden nach MiVo-HF 2005 

Für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF, die noch auf Rahmenlehrplänen nach MiVo-HF vom 11. März 2005 basieren, gilt der Leitfaden gestützt auf die MiVo-HF 2005. Hinweis: Sämtliche im Leitfaden festgehaltene Aufgaben der Eidgenössischen Kommission der Höheren Fachschulen (EKHF) sind per 1.1.2020 ans SBFI übergegangen.
Bildungsanbieter, die noch ein Anerkennungsverfahren gestützt auf der MiVo-HF vom 11. März 2005 durchführen möchten, sind gebeten, das SBFI zu kontaktieren.

Übergangsbestimmungen für die Anerkennung 

Nachdiplomstudien, die nicht auf Rahmenlehrplänen beruhen und gestützt auf die MiVo-HF 2005 anerkannt wurden, gelten bis längstens 30. Oktober 2024 als anerkannt.

Rahmenlehrpläne, die gestützt auf die MiVo-HF 2005 vom SBFI genehmigt wurden, galten bis längstens 30. Oktober 2022 weiterhin als genehmigt. Mit Genehmigung des neuen Rahmenlehrplans nach MiVo-HF 2017 muss für die nach altem Rahmenlehrplan anerkannten Bildungsgänge ein Verfahren zur Überprüfung der Anerkennung eingeleitet werden (vgl. Leitfaden AKV nach MiVo-HF 2017). Die Trägerschaften haben in den Schlussbestimmungen der neuen Rahmenlehrpläne die Frist für die Überprüfung definiert.

Altrechtlich vor MiVo-HF 2005 anerkannte Bildungsgänge und Nachdiplomstudien galten längstens bis zum 30. Oktober 2019 als anerkannt.

Diplome von Höheren Fachschulen gestalten

Um den Erkennungswert der HF-Diplome zu steigern, hat das SBFI in Zusammenarbeit mit der Konferenz HF Empfehlungen und Vorgaben für die Gestaltung der HF-Diplome erlassen. Das Dokument gilt für alle Bildungsgänge und NDS HF, die nach MiVo HF 2005 anerkannt wurden.

Anerkannte Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF finden

Im Berufsverzeichnis sind die anerkannten Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF sowie die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF im Anerkennungsverfahren aufgeführt.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/hoehere-fachschulen/anerkennungsverfahren.html