Leit- und Fachexpertinnen und -experten

Fach- und Leitexpertinnen und -experten sind für die Durchführung von Anerkennungsverfahren von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien HF zuständig. Sie überprüfen im Auftrag des SBFI, ob ein Bildungsangebot die Anerkennungsvoraussetzungen gemäss der MiVo-HF und des jeweiligen Rahmenlehrplans erfüllt. Damit tragen die Expertinnen und Experten wesentlich zur Qualität der höheren Fachschulen bei.

Leitfaden und Unterlagen für die Anerkennungsverfahren von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien HF finden

Leitfaden und Unterlagen nach MiVo-HF 2017

Für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF, die auf Rahmenlehrplänen nach MiVo-HF vom 11. September 2017 basieren bzw. anerkannt werden, gilt der Leitfaden gestützt auf die MiVo-HF 2017. Der Leitfaden gilt ebenfalls für NDS HF, die nicht auf einem Rahmenlehrplan beruhen.

Leitfaden und Unterlagen nach MiVo-HF 2005
Für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF, deren Anerkennung noch auf Rahmenlehrplänen nach MiVo-HF vom 11. März 2005 erfolgt, gilt der Leitfaden gestützt auf die MiVo-HF 2005 sowie die dazugehörigen Unterlagen.

Hinweis: Sämtliche im Leitfaden festgehaltene Aufgaben der Eidgenössischen Kommission der höheren Fachschulen (EKHF) sind per 1.1.2020 ans SBFI übergegangen.

Übergangsbestimmungen für die Anerkennung

Nachdiplomstudien, die nicht auf Rahmenlehrplänen beruhen und gestützt auf die MiVo-HF 2005 anerkannt wurden, gelten bis längstens 30. Oktober 2024 als anerkannt.

Rahmenlehrpläne, die gestützt auf die MiVo-HF 2005 vom SBFI genehmigt wurden, galten bis längstens 30. Oktober 2022 weiterhin als genehmigt. Mit Genehmigung des neuen Rahmenlehrplans nach MiVo-HF 2017 muss für die nach altem Rahmenlehrplan anerkannten Bildungsgänge ein Verfahren zur Überprüfung der Anerkennung eingeleitet werden (vgl. Leitfaden AKV nach MiVo-HF 2017). Die Trägerschaften haben in den Schlussbestimmungen der neuen Rahmenlehrpläne die Frist für die Überprüfung definiert.

Altrechtlich vor MiVo-HF 2005 anerkannte Bildungsgänge und Nachdiplomstudien galten längstens bis zum 30. Oktober 2019 als anerkannt.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/hoehere-fachschulen/expertinnen-experten.html