Das SBFI hat gemeinsam mit der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK) und den beteiligten Akteuren – Höhere Fachschulen (HF), OdA, Kantone, Hochschulen – Massnahmen diskutiert und geschärft. Ein Paket mit systemkonformen Massnahmen wurde am Nationalen Spitzentreffen Berufsbildung unterbreitet und gutgeheissen. Ab 2023 konkretisiert das SBFI die weiterzuverfolgenden Massnahmen und bereitet sie für die politische Entscheidfindung auf.
- Darum geht’s
- Bezeichnungsschutz zur Stärkung der Höheren Fachschule als Institution
- Prüfung von ergänzenden neuen Titeln (Professional Bachelor)
- Stärkere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und der Hochschulen
- Kommunikations- und Marketingmassnahmen
- Optimierung der Rahmenbedingungen (Finanzierung und Governance)
- Governance
Darum geht’s
Die Arbeiten im Projekt zeigen, dass die HF und ihre Abschlüsse mehrheitlich als ein gut funktionierendes System beurteilt werden. Optimierungsbedarf wird vor allem im Bereich der Bekanntheit und Sichtbarkeit der HF gesehen - die Vorzüge der Abschlüsse müssen besser sichtbar gemacht werden. Es benötigt systemkonforme Massnahmen im Rahmen der bestehenden Bildungsgefässe, welche das Profil und die Arbeitsmarktorientierung der HF weiter stärken:
- Institutionen stärken: Gesetzliche Verankerung eines Bezeichnungsschutzes für «Höhere Fachschule»
- Abschlüsse stärken: Prüfung von ergänzenden neuen Titeln (Professional Bachelor)
- Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und den Hochschulen stärken
- Umsetzung von Kommunikations- und Marketingmassnahmen auf verschiedenen Ebenen
- Optimierung der Rahmenbedingungen für die Studierenden und die HF als Institution, insbesondere Überprüfung der Optimierung der heutigen öffentlichen Finanzierung der HF sowie ein besserer Einbezug der HF in die Governance der Berufsbildung.
Die Massnahmen werden nun zügig konkretisiert und sollen bereits im Sommer 2023 für die Entscheidfindung vorliegen. Die anschliessende Umsetzung der konkreten Massnahmen erfolgt so rasch wie möglich, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuständigkeiten und entlang der politischen Entscheidungsprozesse. Je nach Massnahme ist eine Gesetzesanpassung notwendig (z.B. Bezeichnungsschutz, ergänzende Titel) mit dem entsprechenden Zeitbedarf über das Jahr 2023 hinaus. Am Spitzentreffen 2023 wird über den Stand der Umsetzung informiert.
Bezeichnungsschutz zur Stärkung der Höheren Fachschule als Institution
Heute werden nur die Bildungsgänge HF eidgenössisch anerkannt, die Bildungsanbieter jedoch nicht. Auch ist der Begriff «Höhere Fachschule» nicht geschützt. Mit der Einführung eines Bezeichnungsschutzes soll die Sichtbarkeit der HF als Institution erhöht, die Markttransparenz verbessert und die Abgrenzung zu anderen Bildungsanbietern gestärkt werden.
Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, kann sich künftig «Höhere Fachschule» nennen. Hierbei gilt es zu klären, ob weitere institutionelle Kriterien mit dem Bezeichnungsschutz verbunden werden sollen. Die Anerkennung der Bildungsgänge bleibt aber im Zentrum. Von einer institutionellen Akkreditierung wird abgesehen. Weiterhin besteht Konsens unter den Verbundpartnern, dass die heutige heterogene Anbieterstruktur grundsätzlich beibehalten werden soll.
Ab 2023 konkretisiert das SBFI die Ausgestaltung und Voraussetzungen des Bezeichnungsschutzes und bereitet die Umsetzung entlang der politischen Zuständigkeiten vor.
Prüfung von ergänzenden neuen Titeln (Professional Bachelor)
Es besteht Konsens unter den Akteuren der Berufsbildung, dass vor allem im Ausland die geschützten Titel in den Amtssprachen sowie die heutigen englischen Titelübersetzungen nur schwer verständlich sind. Auch transportierten die heutigen Titel die Gleichwertigkeit zu den Hochschulabschlüssen zu wenig.
Das SBFI wird gemeinsam mit den Verbundpartnern neue ergänzende Titel prüfen, welche die Tertiarität der Abschlüsse klar signalisieren und so die Abschlüsse stärken, ohne eine Akademisierung der Abschlüsse zu suggerieren. Hierbei soll die gesamte höhere Berufsbildung in die Überlegungen einbezogen werden. Im Fokus steht die Prüfung des ergänzenden Titels «Professional Bachelor», welcher von der Mehrheit der Akteure der Berufsbildungslandschaft begrüsst wird. Die Hochschullandschaft lehnt die Einführung des Titels ab.
Bei den weiteren Arbeiten zur Prüfung des ergänzenden Titels «Professional Bachelor» ist insbesondere zu klären, wie mit branchenspezifischen Unterschieden bei der Anordnung der Abschlüsse sowie mit der unterschiedlichen Einstufung der Abschlüsse in den Nationalen Qualifikationsrahmen NQR Berufsbildung umgegangen werden kann.
Stärkere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und der Hochschulen
Mit Blick auf die Mobilität der Absolvierenden der höheren Berufsbildung soll die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und den Akteuren der Hochschulen, insbesondere der Fachhochschulen, weiter ausgebaut werden.
Insbesondere soll die Transparenz bei der Durchlässigkeit zwischen den Abschlüssen der höheren Berufsbildung und den Hochschulen weiter erhöht werden, namentlich bei der Anrechnung bereits erworbener Bildungsleistungen. Im Fokus steht die weitere Verbesserung der Anrechnung gemäss der heutigen Best Practice von swissuniversities zur Zulassung zum Bachelorstudium an Fachhochschulen sowie zur Anrechnung von Bildungsleistungen.
Mit Blick auf den Zugang von Studierenden und Absolvierenden der höheren Berufsbildung zu ausländischen Hochschulen prüft das SBFI, wie die Institutionen hinter den Abschlüssen – insbesondere die Höheren Fachschulen – besser sichtbar gemacht werden können. Zusammen mit der Einführung des Bezeichnungsschutzes könnte eine Liste geführt werden mit allen Höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen, damit ausländische Hochschulen die HF-Abschlüsse besser einordnen können.
Dank verstärktem Austausch können weitere Zusammenarbeitsformen zwischen den Hochschulen und Akteuren der höheren Berufsbildung entstehen. Dies mit dem Ziel der Synergienutzung, aber auch einer besseren Abstimmung und Komplementarität der Bildungsangebote. Für die Branchen ist entscheidend, dass die richtigen Kompetenzen in den richtigen Bildungsgefässen vermittelt werden.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass die Zusammenarbeit in der Zuständigkeit der Akteure der Höheren Fachschulen und der Fachhochschulen liegt und staatlich lediglich befördert werden kann.
Kommunikations- und Marketingmassnahmen
Die öffentliche Wahrnehmung und Sichtbarkeit der höheren Berufsbildung soll durch Kommunikations- und Marketingmassnahmen verbessert werden. Dies ist für die Berufsbildung insgesamt wichtig. Denn trotz besten Aussichten für die Absolvierenden der höheren Berufsbildung wird der allgemeinbildende Weg hin zu einem Hochschulabschluss von Jugendlichen und ihren Eltern oftmals als erstrebenswerter erachtet.
Massnahmen müssen bereits auf der Sekundarstufe I ansetzen und auch Eltern, Lehrpersonen und Berufsberatende erreichen. Insbesondere den Berufs- und Laufbahnberatenden kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Hier sind Informationskampagnen denkbar, um bereits früh die Stärken der höheren Berufsbildung aufzuzeigen und als attraktiven Karriereweg nach der beruflichen Grundbildung zu bewerben.
Bei der Umsetzung der Massnahmen sind branchenspezifische Unterschiede zu berücksichtigen. Die Bildungswege und Abschlussmöglichkeiten können je nach Bedarf der Branche unterschiedlich ausfallen. Daher bedarf es insbesondere eine branchenspezifische Kommunikation zur Bekanntmachung der Abschlüsse. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Branchen, die damit den Nachwuchs in ihrer Branche sicherstellen.
Optimierung der Rahmenbedingungen (Finanzierung und Governance)
Für die Studierenden an einer HF ist die Finanzierung eine zentrale Rahmenbedingung. Die Finanzierung der HF seitens der öffentlichen Hand liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Sie richten ihre Beiträge direkt an die Institutionen aus. Wie bei der gesamten Berufsbildungsfinanzierung beteiligt sich der Bund mit 25 Prozent an den Gesamtkosten der öffentlichen Hand.
Es besteht unter den Verbundpartnern Konsens, dass die heutige kantonale Finanzierung (HFSV) grundsätzlich funktioniert. Jedoch bestehe bei der Ausgestaltung noch gewisses Optimierungspotential.
In den weiteren Arbeiten steht daher die Prüfung der Optimierung der bestehenden Finanzierung im Vordergrund. Neben der heutigen Art (Finanzierungssystem) der Finanzierung wird auch die Erhöhung der öffentlichen Beiträge zur Senkung der Studiengebühren geprüft.
Die Prüfung wird im Rahmen des dritten Teils der Studie von B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung zu den strukturellen Merkmalen der HF-Landschaft durchgeführt, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe HFSV des Generalsekretariats EDK. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich im ersten Quartal 2023 den Verbundpartnern zur Diskussion gestellt. Anschliessend wird das weitere Vorgehen zusammen mit den Kantonen definiert.
Governance
Im Bereich der Governance besteht weitgehend Einigkeit, dass die Verbundpartnerschaft aus Bund, Kantonen sowie OdA als Verantwortliche für die Bildungsinhalte grundsätzlich zweckmässig ist und funktioniert. Die Bildungsanbieter müssen jedoch aktiv bei Themen zur Steuerung der HF angehört werden. Dazu werden die Bildungsanbieter durch die Neukonzeption eines jährlich stattfindenden Dialogforums für die Akteure der höheren Berufsbildung mit Fokus auf die Höheren Fachschulen stärker einbezogen.