Massnahmen und Arbeiten 2023

Das SBFI hat gemeinsam mit der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK) und den beteiligten Akteuren – Höhere Fachschulen (HF), OdA, Kantone, Hochschulen – Massnahmen diskutiert und geschärft. Ein Paket mit systemkonformen Massnahmen wurde am Nationalen Spitzentreffen Berufsbildung 2022 unterbreitet und gutgeheissen. 2023 konkretisiert das SBFI die weiterzuverfolgenden Massnahmen und bereitet sie für die politische Entscheidfindung auf.

Darum geht’s

Die Arbeiten im Projekt zeigen, dass die HF und ihre Abschlüsse mehrheitlich als ein gut funktionierendes System beurteilt werden. Optimierungsbedarf wird vor allem im Bereich der Bekanntheit und Sichtbarkeit der HF gesehen - die Vorzüge der Abschlüsse müssen besser sichtbar gemacht werden. Es benötigt systemkonforme Massnahmen im Rahmen der bestehenden Bildungsgefässe, welche das Profil und die Arbeitsmarktorientierung der HF weiter stärken:

  • Institutionen stärken: Gesetzliche Verankerung eines Bezeichnungsschutzes für «Höhere Fachschule»
  • Abschlüsse stärken: Prüfung von ergänzenden neuen Titeln (Professional Bachelor / Professional Master)
  • Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und den Hochschulen stärken
  • Umsetzung von Kommunikations- und Marketingmassnahmen auf verschiedenen Ebenen
  • Optimierung der Rahmenbedingungen für die Studierenden und die HF als Institution, insbesondere Überprüfung der Optimierung der heutigen öffentlichen Finanzierung der HF sowie ein besserer Einbezug der HF in die Governance der Berufsbildung.

Stand der Arbeiten Mitte 2023

Das SBFI hat die Massnahmen im ersten Halbjahr 2023 konkretisiert und Umsetzungsvorschläge für die gesetzliche Verankerung eines Bezeichnungsschutzes sowie für die Einführung von ergänzenden Titeln erarbeitet. Die Arbeiten zu den weiteren Massnahmen wurden ebenfalls lanciert bzw. weitergeführt. 

Im April und Mai lief eine Konsultation zu den beiden Umsetzungsvorschlägen bei den betroffenen Akteuren. Ausserdem hat die Expertengruppe des SBFI dazu Stellung genommen. Im Spätsommer 2023 entscheidet das WBF/SBFI über das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Massnahmen. Anschliessend erfolgt so rasch wie möglich die Umsetzung der konkreten Massnahmen. Dies unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuständigkeiten und entlang der politischen Entscheidungsprozesse. Je nach Massnahme ist eine Gesetzesanpassung notwendig (z.B. Bezeichnungsschutz, ergänzende Titel). Unter Berücksichtigung des parlamentarischen Beratungsprozesses ist die Einführung der Massnahmen frühestens im Jahr 2025 möglich. Am Spitzentreffen 2023 wird über den Stand der Umsetzung informiert und das weitere Vorgehen zur Beratung vorgelegt.

Bezeichnungsschutz zur Stärkung der Höheren Fachschule als Institution

Heute werden nur die Bildungsgänge HF eidgenössisch anerkannt, die Bildungsanbieter jedoch nicht. Auch ist der Begriff «Höhere Fachschule» nicht geschützt. Mit der Einführung eines Bezeichnungsschutzes soll die Sichtbarkeit der HF als Institution erhöht, die Markttransparenz verbessert und die Abgrenzung zu anderen Bildungsanbietern gestärkt werden.

Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, kann sich künftig «Höhere Fachschule» nennen. 

Das SBFI hat in Abstimmung mit der TBBK die Ausgestaltung und Voraussetzungen des Bezeichnungsschutzes konkretisiert und einen Umsetzungsvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, den Bezeichnungsschutz als weitere Rechtsfolge der Anerkennung eines Bildungsgangs zu verankern. Die Qualitätssicherung erfolgt damit weiterhin über die Anerkennung der Bildungsgänge. Bei Bedarf können die Kriterien des Anerkennungsverfahrens ergänzt werden. Von einer institutionellen Akkreditierung wird abgesehen. Weiterhin soll die heutige heterogene Anbieterstruktur gemäss Konsens unter den Verbundpartnern grundsätzlich beibehalten werden. Mit dem Umsetzungsvorschlag ist der Bezeichnungsschutz rasch und ohne zusätzliche Aufwände für alle Akteure umsetzbar. 

Der Umsetzungsvorschlag wurde den Akteuren zur Konsultation unterbreitet. Im Spätsommer 2023 entscheidet das WBF/SBFI über das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Massnahme. Im Anschluss folgt die Umsetzung entlang der politischen Zuständigkeiten und Entscheidprozesse mit dem entsprechenden Zeitbedarf über 2023 hinaus (frühestens 2025).

Prüfung von ergänzenden neuen Titeln (Professional Bachelor / Professional Master)

Es besteht Konsens unter den Akteuren der Berufsbildung, dass vor allem im Ausland die geschützten Titel in den Amtssprachen sowie die heutigen englischen Titelübersetzungen nur schwer verständlich sind. Auch transportierten die heutigen Titel die Gleichwertigkeit zu den Hochschulabschlüssen zu wenig.

Das SBFI hat gemeinsam mit den Verbundpartnern neue ergänzende Titelzusätze geprüft. Diese signalisieren die Tertiarität der Abschlüsse klar und stärken sie ohne eine Akademisierung der Abschlüsse zu suggerieren. In die Überlegungen wurde die gesamte höhere Berufsbildung einbezogen. Im Fokus stand die Prüfung des ergänzenden Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master», welche von der Mehrheit der Akteure der Berufsbildungslandschaft begrüsst werden. Die Hochschullandschaft ist gegenüber der Einführung der Titelzusätze skeptisch.

Daraus hervorgehend hat das SBFI einen konkreten Umsetzungsvorschlag für die Einführung der geschützten Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung erarbeitet.

Der Umsetzungsvorschlag wurde den Akteuren zur Konsultation unterbreitet. Im Spätsommer 2023 entscheidet das WBF/SBFI über das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Massnahme. Anschliessend folgt die Umsetzung entlang der politischen Zuständigkeiten und Entscheidprozesse mit dem entsprechenden Zeitbedarf über 2023 hinaus (frühestens 2025).

Stärkere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und der Hochschulen

Mit Blick auf die Mobilität der Absolvierenden der höheren Berufsbildung soll die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und den Akteuren der Hochschulen, insbesondere der Fachhochschulen, weiter ausgebaut werden.

Insbesondere soll die Transparenz bei der Durchlässigkeit zwischen den Abschlüssen der höheren Berufsbildung und den Hochschulen weiter erhöht werden, namentlich bei der Anrechnung bereits erworbener Bildungsleistungen. Im Fokus steht die weitere Verbesserung der Anrechnung gemäss der heutigen Best Practice von swissuniversities zur Zulassung zum Bachelorstudium an Fachhochschulen sowie zur Anrechnung von Bildungsleistungen.

Mit Blick auf den Zugang von Studierenden und Absolvierenden der höheren Berufsbildung zu ausländischen Hochschulen prüft das SBFI, wie die Institutionen hinter den Abschlüssen – insbesondere die Höheren Fachschulen – besser sichtbar gemacht werden können. Zusammen mit der Einführung des Bezeichnungsschutzes könnte eine Liste geführt werden mit allen Höheren Fachschulen mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen, damit ausländische Hochschulen die HF-Abschlüsse besser einordnen können.

Dank verstärktem Austausch können weitere Zusammenarbeitsformen zwischen den Hochschulen und Akteuren der höheren Berufsbildung entstehen. Dies mit dem Ziel der Synergienutzung, aber auch einer besseren Abstimmung und Komplementarität der Bildungsangebote. Für die Branchen ist entscheidend, dass die richtigen Kompetenzen in den richtigen Bildungsgefässen vermittelt werden.

Grundsätzlich liegt die Zusammenarbeit in der Zuständigkeit der Akteure der Höheren Fachschulen und der Fachhochschulen und kann staatlich lediglich befördert werden. Das SBFI hat zu diesem Ziel ein Schreiben an die beteiligten Akteure verfasst, das den aktiven Austausch anstossen soll.

Kommunikations- und Marketingmassnahmen

Die öffentliche Wahrnehmung und Sichtbarkeit der höheren Berufsbildung soll durch Kommunikations- und Marketingmassnahmen verbessert werden. Dies ist für die Berufsbildung insgesamt wichtig. Denn trotz besten Aussichten für die Absolvierenden der höheren Berufsbildung wird der allgemeinbildende Weg hin zu einem Hochschulabschluss von Jugendlichen und ihren Eltern oftmals als erstrebenswerter erachtet.

Massnahmen müssen bereits auf der Sekundarstufe I ansetzen und auch Eltern, Lehrpersonen und Berufsberatende erreichen. Insbesondere den Berufs- und Laufbahnberatenden kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Hier sind Informationskampagnen denkbar, um bereits früh die Stärken der höheren Berufsbildung aufzuzeigen und als attraktiven Karriereweg nach der beruflichen Grundbildung zu bewerben.

Bei der Umsetzung der Massnahmen sind branchenspezifische Unterschiede zu berücksichtigen. Die Bildungswege und Abschlussmöglichkeiten können je nach Bedarf der Branche unterschiedlich ausfallen. Daher bedarf es insbesondere eine branchenspezifische Kommunikation zur Bekanntmachung der Abschlüsse. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Branchen, die damit den Nachwuchs in ihrer Branche sicherstellen.

Die Kommunikations- und Marketingmassnahmen erfolgen nachgelagert in Abstimmung mit den übrigen Massnahmen. 

Optimierung der Rahmenbedingungen (Finanzierung und Governance)

Für die Studierenden an einer HF ist die Finanzierung eine zentrale Rahmenbedingung. Die Finanzierung der HF seitens der öffentlichen Hand liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Sie richten ihre Beiträge direkt an die Institutionen aus. Wie bei der gesamten Berufsbildungsfinanzierung beteiligt sich der Bund mit 25 Prozent an den Gesamtkosten der öffentlichen Hand.

Es besteht unter den Verbundpartnern Konsens, dass die heutige kantonale Finanzierung (HFSV) grundsätzlich funktioniert. Jedoch bestehe bei der Ausgestaltung noch gewisses Optimierungspotential.

Das SBFI hat dazu in einem ersten Schritt die Nachfrage und die Anbieterstruktur der HF untersuchen lassen. In einem zweiten Schritt wurde die Finanzierung und Kompetenzaufteilung in diesem Bereich untersucht. In einem dritten Schritt wurde die Optimierung der bestehenden Finanzierung geprüft. Neben der heutigen Art (Finanzierungssystem) der Finanzierung beinhaltete diese Prüfung auch die Erhöhung der öffentlichen Beiträge zur Senkung der Studiengebühren.

Die drei Studien zu den strukturellen Merkmalen der HF-Landschaft wurden von BSS Volkswirtschaftliche Beratung durchgeführt, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe HFSV des Generalsekretariats EDK. Die Ergebnisse liegen allesamt vor und wurden den zuständigen kantonalen Gremien für die Prüfung und Definition des weiteren Vorgehens übergeben.

Governance

Im Bereich der Governance besteht weitgehend Einigkeit, dass die Verbundpartnerschaft aus Bund, Kantonen sowie OdA als Verantwortliche für die Bildungsinhalte grundsätzlich zweckmässig ist und funktioniert. Die Bildungsanbieter müssen jedoch aktiv bei Themen zur Steuerung der HF angehört werden. Die Neukonzeption eines jährlich stattfindenden Dialogforums für die Akteure der höheren Berufsbildung mit Fokus auf die Höheren Fachschulen stärkt den Einbezug der Bildungsanbieter und fördert den Austausch innerhalb der höheren Berufsbildung. Das erste Dialogforum hat am 5. April 2023 stattgefunden.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/hoehere-fachschulen/positionierung-hf/themenfelder-massnahmen.html