Bezeichnungsschutz HF und Titelzusätze für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung

Bezeichnungsschutz zur Stärkung der Höheren Fachschule als Institution

Heute werden nur die Bildungsgänge HF eidgenössisch anerkannt, die Bildungsanbieter jedoch nicht. Auch ist der Begriff «Höhere Fachschule» nicht geschützt. Mit der Einführung eines Bezeichnungsschutzes soll die Sichtbarkeit der HF als Institution erhöht, die Markttransparenz verbessert und die Abgrenzung zu anderen Bildungsanbietern gestärkt werden.

Nur wer einen anerkannten Bildungsgang HF anbietet, kann sich künftig «Höhere Fachschule» nennen. 

Das SBFI hat in Abstimmung mit der TBBK im Jahr 2023 die Ausgestaltung und Voraussetzungen des Bezeichnungsschutzes konkretisiert und einen Umsetzungsvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, den Bezeichnungsschutz als weitere Rechtsfolge der Anerkennung eines Bildungsgangs zu verankern. Die Qualitätssicherung erfolgt damit weiterhin über die Anerkennung der Bildungsgänge. Bei Bedarf können die Kriterien des Anerkennungsverfahrens ergänzt werden. Von einer institutionellen Akkreditierung wird abgesehen. Weiterhin soll die heutige heterogene Anbieterstruktur gemäss Konsens unter den Verbundpartnern grundsätzlich beibehalten werden. Mit dem Umsetzungsvorschlag ist der Bezeichnungsschutz rasch und ohne zusätzliche Aufwände für alle Akteure umsetzbar. 

Der Umsetzungsvorschlag wurde den Akteuren zur Konsultation unterbreitet (s. Unterlagen unten). Ausserdem hat die Expertengruppe des SBFI dazu Stellung genommen. Am Spitzentreffen der Berufsbildung 2023 wurden das vom WBF/SBFI beantragte weitere Vorgehen zur Umsetzung der Massnahme gutgeheissen und die Weichen für die politische Entscheidfindung gestellt (s. unten Umsetzung der Massnahmen ab 2024).

Titelzusätze für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Professional Bachelor / Professional Master)

Es besteht Konsens unter den Akteuren der Berufsbildung, dass vor allem im Ausland die geschützten Titel in den Amtssprachen sowie die heutigen englischen Titelübersetzungen nur schwer verständlich sind. Auch transportierten die heutigen Titel die Gleichwertigkeit zu den Hochschulabschlüssen zu wenig.

Das SBFI hat im Jahr 2023 gemeinsam mit den Verbundpartnern neue ergänzende Titelzusätze geprüft. Diese signalisieren die Tertiarität der Abschlüsse klar und stärken sie ohne eine Akademisierung der Abschlüsse zu suggerieren. In die Überlegungen wurde die gesamte höhere Berufsbildung einbezogen. Im Fokus stand die Prüfung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master», welche von der Mehrheit der Akteure der Berufsbildungslandschaft begrüsst werden. Die Hochschullandschaft ist gegenüber der Einführung der Titelzusätze skeptisch.

Daraus hervorgehend hat das SBFI einen konkreten Umsetzungsvorschlag für die Einführung der geschützten Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung erarbeitet.

Der Umsetzungsvorschlag wurde den Akteuren zur Konsultation unterbreitet (s. Unterlagen unten). Ausserdem hat die Expertengruppe des SBFI dazu Stellung genommen. Am Spitzentreffen der Berufsbildung 2023 wurden das vom WBF/SBFI beantragte weitere Vorgehen zur Umsetzung der Massnahme gutgeheissen und die Weichen für die politische Entscheidfindung gestellt. Im Rahmen der Ausarbeitung und Vernehmlassung der Gesetzesvorlage können mögliche Anpassungen am Umsetzungsvorschlag aufgezeigt werden, um Hinweise aus der Verbundpartnerschaft zu berücksichtigen bzw. abzufragen (u.a. sprachliche Differenzierung der Titelzusätze zwischen Diplomen HF und eidg. Berufsprüfungen).

Umsetzung der Massnahmen ab 2024

Für die Einführung des Bezeichnungsschutzes und der Titelzusätze ist eine Anpassung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) erforderlich. Dieser Prozess erfolgt verbundpartnerschaftlich und in Abstimmung mit der TBBK. Entsprechend wird in einem nächsten Schritt eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die spätestens im dritten Quartal 2024 in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Die Vernehmlassung ermöglicht die Stellungnahme aller betroffenen Akteure zu den Massnahmen. Unter Berücksichtigung des voraussichtlich anschliessenden parlamentarischen Beratungsprozesses erfolgt die Verabschiedung der Massnahmen und die Anpassung des Berufsbildungsgesetzes frühestens Ende 2025. Am Spitzentreffen 2024 wird über den Stand der Umsetzung informiert.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/hoehere-fachschulen/positionierung-hf/themenfelder-massnahmen/bezeichnungsschutz_hf.html