Um die Attraktivität der höheren Berufsbildung zu steigern, hat der Bundesrat am 14. Juni 2024 ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Dieses hat das SBFI im Rahmen des Projekts «Positionierung Höhere Fachschulen» in einem breit abgestützten Prozess erarbeitet. Ziel der Vorlage ist es, den Bekanntheitsgrad, die Sichtbarkeit und das Ansehen der höheren Fachschulen sowie der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen zu verbessern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Oktober 2024.
Inhalt der Vorlage
Mit der Gesetzesvorlage sollen die Attraktivität und Anerkennung der höheren Fachschulen und der höheren Berufsbildung insgesamt verbessert werden:
Einführung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule»
Neu sollen sich nur Bildungsanbieter mit einem eidgenössisch anerkannten Bildungsgang «Höhere Fachschule» nennen dürfen. Das Bezeichnungsrecht soll die HF als Institution besser sichtbar machen, die Markttransparenz verbessern und die Abgrenzung zu anderen Bildungsanbietern stärken.
Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung
Die Titelzusätze sollen die Verortung der Abschlüsse auf Tertiärstufe betonen und die Sichtbarkeit der Abschlüsse stärken. Zur Abgrenzung zu den Hochschulabschlüssen dürfen die Titelzusätze nur in Verbindung mit dem vollständigen geschützten Titel in den Amtssprachen oder der vollständigen englischen Übersetzung des jeweiligen Abschlusses verwendet werden.
Einführung von Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen
Damit sollen vergleichbare Voraussetzungen innerhalb des Tertiärbereichs geschaffen werden. Weiter wird auf den Bedarf international ausgerichteter Branchen sowie Branchen mit Englisch als Fach- und Praxissprache reagiert, um weiteres Fachkräftepotenzial auszuschöpfen. Um die Amtssprachen nicht zu verdrängen, müssen die Prüfungen jedoch weiterhin auch in den Amtssprachen angeboten werden.
Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots der höheren Fachschulen (Nachdiplomstudien NDS HF)
Künftig sollen die Nachdiplomstudien NDS HF kein eidgenössisches Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen müssen und eigenständig von den höheren Fachschulen lanciert werden können. Mit der BBG-Anpassung wird die Grundalge dafür geschaffen. Das WBF kann im Nachgang zu dieser Vernehmlassung Mindestvorschriften über das Weiterbildungsangebot an höheren Fachschulen aufstellen.