Weitere Massnahmen

Neben den in der Zuständigkeit des SBFI liegenden Massnahmen umfasst das Paket zur Stärkung der höheren Berufsbildung weitere Massnahmen. Diese bedürfen keiner neuen rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene und sind folglich nicht Teil der Gesetzesvorlage.

Stärkere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und der Hochschulen

Mit Blick auf die Mobilität der Absolvierenden der höheren Berufsbildung soll die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und den Akteuren der Hochschulen, insbesondere der Fachhochschulen, weiter ausgebaut werden.

Insbesondere soll die Transparenz bei der Durchlässigkeit zwischen den Abschlüssen der höheren Berufsbildung und den Hochschulen weiter erhöht werden, namentlich bei der Anrechnung bereits erworbener Bildungsleistungen. Im Fokus steht die weitere Verbesserung der Anrechnung gemäss der heutigen Best Practice von swissuniversities zur Zulassung zum Bachelorstudium an Fachhochschulen sowie zur Anrechnung von Bildungsleistungen.

Dank verstärktem Austausch können weitere Zusammenarbeitsformen zwischen den Hochschulen und Akteuren der höheren Berufsbildung entstehen. Dies mit dem Ziel der Synergienutzung, aber auch einer besseren Abstimmung und Komplementarität der Bildungsangebote. Für die Branchen ist entscheidend, dass die richtigen Kompetenzen in den richtigen Bildungsgefässen vermittelt werden.

Grundsätzlich liegt die Zusammenarbeit in der Zuständigkeit der Akteure der höheren Fachschulen und der Fachhochschulen und kann staatlich lediglich befördert werden. Das SBFI hat zu diesem Ziel ein Schreiben an die beteiligten Akteure verfasst, das den aktiven Austausch anstossen soll.

Kommunikations- und Marketingmassnahmen

Die öffentliche Wahrnehmung und Sichtbarkeit der höheren Berufsbildung soll durch Kommunikations- und Marketingmassnahmen verbessert werden. Dies ist für die Berufsbildung insgesamt wichtig. Denn trotz besten Aussichten für die Absolvierenden der höheren Berufsbildung wird der allgemeinbildende Weg hin zu einem Hochschulabschluss von Jugendlichen und ihren Eltern oftmals als erstrebenswerter erachtet.

Massnahmen müssen bereits auf der Sekundarstufe I ansetzen und auch Eltern, Lehrpersonen und Berufsberatende erreichen. Insbesondere den Berufs- und Laufbahnberatenden kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Hier sind Informationskampagnen denkbar, um bereits früh die Stärken der höheren Berufsbildung aufzuzeigen und als attraktiven Karriereweg nach der beruflichen Grundbildung zu bewerben.

Bei der Umsetzung der Massnahmen sind branchenspezifische Unterschiede zu berücksichtigen. Die Bildungswege und Abschlussmöglichkeiten können je nach Bedarf der Branche unterschiedlich ausfallen. Daher bedarf es insbesondere eine branchenspezifische Kommunikation zur Bekanntmachung der Abschlüsse. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Branchen, die damit den Nachwuchs in ihrer Branche sicherstellen.

Die Kommunikations- und Marketingmassnahmen erfolgen nachgelagert in Abstimmung mit den übrigen Massnahmen. 

Optimierung der Rahmenbedingungen: Finanzierung

Für die Studierenden an einer HF ist die Finanzierung eine zentrale Rahmenbedingung. Die Finanzierung der HF seitens der öffentlichen Hand liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Sie richten ihre Beiträge direkt an die Institutionen aus. Wie bei der gesamten Berufsbildungsfinanzierung beteiligt sich der Bund mit 25 Prozent an den Gesamtkosten der öffentlichen Hand.

Es besteht unter den Verbundpartnern Konsens, dass die heutige kantonale Finanzierung (HFSV) grundsätzlich funktioniert. Jedoch bestehe bei der Ausgestaltung noch gewisses Optimierungspotential.

Das SBFI hat dazu in einem ersten Schritt die Nachfrage und die Anbieterstruktur der HF untersuchen lassen. In einem zweiten Schritt wurde die Finanzierung und Kompetenzaufteilung in diesem Bereich untersucht. In einem dritten Schritt wurde die Optimierung der bestehenden Finanzierung geprüft. Neben der heutigen Art (Finanzierungssystem) der Finanzierung beinhaltete diese Prüfung auch die Erhöhung der öffentlichen Beiträge zur Senkung der Studiengebühren.

Die drei Studien zu den strukturellen Merkmalen der HF-Landschaft wurden von BSS Volkswirtschaftliche Beratung durchgeführt, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe HFSV des Generalsekretariats EDK. Die Ergebnisse liegen allesamt vor und wurden den zuständigen kantonalen Gremien für die Prüfung und Definition des weiteren Vorgehens übergeben.

Optimierung der Rahmenbedingungen: Governance

Im Bereich der Governance besteht weitgehend Einigkeit, dass die Verbundpartnerschaft aus Bund, Kantonen sowie OdA als Verantwortliche für die Bildungsinhalte grundsätzlich zweckmässig ist und funktioniert. Die Bildungsanbieter müssen jedoch aktiv bei Themen zur Steuerung der HF angehört werden. Die Neukonzeption eines jährlich stattfindenden Dialogforums für die Akteure der höheren Berufsbildung mit Fokus auf die höheren Fachschulen stärkt den Einbezug der Bildungsanbieter und fördert den Austausch innerhalb der höheren Berufsbildung.

Letzte Änderung 12.06.2024

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