Mit den Vollzugsbestimmungen im Sprengstoffgesetz (Art. 14 SprstG) wird die Weiterentwicklung der Grundlagen und Vorschriften sowie das Qualitätsmanagement im Sprengwesen dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI übertragen. Dazu gehört auch die Aufsicht über die Ausbildungen und Prüfungen zum Erwerb dieser Ausweise.
Diese Aufgaben werden vom Dienst Sprengwesen wahrgenommen, welcher dem Ressort Höhere Berufsbildung (HBB) im SBFI angegliedert ist.
Diese Seite bietet einen Überblick über die Themen und Aufgaben des SBFI und seiner Partner.