Spreng- und Verwendungsausweis
Um in der Schweiz Sprengarbeiten durchzuführen oder pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F4, T2 oder P2 abzubrennen, wird eine entsprechende Berechtigung in einem eidgenössischen Spreng- oder Verwendungsausweis benötigt.
In der Schweiz existieren 3 Arten von Ausweisen und 25 Berechtigungen.
Diese Seite bietet einen Überblick über die Ausweisarten und deren Berechtigungen.
Sprengausweis
Im eidgenössischen Sprengausweis werden die erworbenen Sprengberechtigungen für die allgemeinen und besonderen Sprengarbeiten eingetragen.
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Sprengausweis P (Polizei)
Im eidgenössischen Sprengausweis P werden die erworbenen Sprengberechtigungen für die Tätigkeiten bei der Polizei eingetragen.
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Ausweis für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände
Im eidgenössischen Ausweis für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände werden die erworbenen Verwendungsberechtigungen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F4, T2 und P2 eingetragen.
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