Berechtigungen für besondere Sprengarbeiten BA, GR, HM, KA, ME, UW, VE, WS

Besondere Sprengarbeiten erfordern spezifische Sprengkenntnisse und sind - ihrem Schwierigkeitsgrad entsprechend - nur in Verbindung mit einer bestimmten Berechtigung für allgemeine Sprengarbeiten gestattet.

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Berechtigung Bauwerksprengungen (BA)

Die Berechtigung BA ermächtigt Bauwerksteile oder ganze Bauwerke fachgerecht zu sprengen.

Berechtigung Grossbohrlochsprengungen (GR)


Die Berechtigung GR ermächtigt Grossbohrlochsprengungen (Sprengungen in Bohrlöchern von mehr als 12 m Tiefe und über 65 mm Durchmesser) zur Steinsgewinnung usw. fachgerecht durchzuführen.

Berechtigung Sprengungen in heissen Massen (HM)

Die Berechtigung HM ermächtigt Sprengungen in heissen Massen (die Temperatur der zu sprengenden Medien übersteigt + 70°C) fachgerecht durchzuführen. Das zu sprengende Medium ist Mauerwerk, Betonmassen, feuerfeste Ausmauerungen oder Schlacken in Industrieöfen und Feuerungsanlagen sowie Ansätze und Rückstände in Industrie- und Hochöfen.

Berechtigung Kammersprengungen (KA)

Die Berechtigung KA ermächtigt Ein-, Zwei- und Mehrkammersprengungen fachgerecht auszuführen.

Berechtigung Metallsprengungen (ME)

Die Berechtigung ME ermächtigt Metallsprengungen (Sprengungen von Drahtseilen, Rundeisen und einfachen Eisenprofilen) fachgerecht durchzuführen.

Berechtigung Sprengungen unter Wasser (UW)

Die Berechtigung UW ermächtigt unter der Wasseroberfläche Sprengungen durchzuführen zur Beseitigung von Felsriffen oder Klippen, zur Tieferlegung von Fluss- oder Hafensohlen, zum Heraussprengen von Gräben aus der Fluss- bzw. Seesohle sowie zur Beseitigung von Bauteilen, Spundwänden usw.

Berechtigung Vernichten von Sprengmitteln (VE)

Die Berechtigung VE ermächtigt grössere Mengen von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln zu vernichten.

Berechtigung Werksteingewinnung (WS)

Die Berechtigung WS ermächtigt durch Sprengen Werksteine zu gewinnen, die danach zu Bordsteinen, Mauersteinen, Pflastersteinen, Gehwegplatten, Grabsteinen und dergleichen weiterverarbeitet werden.

Zulassungsbedingungen

  BA GR HM KA ME UW VE WS
Mündig x x x x x x x x
Zuverlässigkeitsbescheinigung x x x x x x x x
Berechtigung allgemeine Sprengarbeiten C C C C B B A C
Berechtigung besondere Sprengarbeiten ME         ME    
Fristgerechte Bezahlung Kurs- und Prüfungsgebühr x x x x x x x x
Nachweis des erfolgreich absolvierten Kurses «Fachdienstkurs Sprengtechnik Rttg 76» des VBS x              
Eintrag erfolgt gleichzeitig bei Erhalt der Berechtigung GR (ohne zusätzliche Prüfung)               x
Keine Ausbildung / Prüfung in der Schweiz (Anerkennung der Ausbildung / Prüfung vom Ausland)     x x        

Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen

  BA GR HM KA ME UW VE WS
Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)   x     x   x  
Sprengverband Schweiz (SVS) x x     x   x  
Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (SAFAS)   x     x x x  

Kurse und Prüfungen

Die Kurs- und Prüfungstermine sind bei den einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen zu erfragen.

sprengen
https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/sprengwesen/sprengwesen-1/sprengwesen-1b.html