Berechtigung für besondere Sprengarbeiten Lawinensprengen LA

Lawinensprengungen sind besondere Sprengarbeiten zur künstlichen Auslösung von Lawinen (Schneedecken, Schneewächten) mit Sprengladungen bis 15 kg Sprengstoff.

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Zulassungsbedingungen (Kurs und Prüfung)

  • Mündigkeit
  • Zuverlässigkeitsbescheinigung
  • Erfüllt Anforderungen gemäss Merkblatt für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für das Lawinensprengen (Wegleitung Sprengwesen, Ausbildung künstliche Auslösung von Lawinen).
  • Fristgerechte Bezahlung Kurs- und Prüfungsgebühr
  • Erfolgreich absolvierter Zentralkurs B der Seilbahnen Schweiz

Erforderliche Berechtigungen

Es wird keine andere Berechtigung im Sprengwesen vorausgesetzt.

Kurse und Prüfungen

Die Kurs- und Prüfungstermine sind beim Sekretariat Seilbahnen Schweiz zu erfragen.

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https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/sprengwesen/sprengwesen-1/sprengwesen-1c.html