Der Sprengausweis P ist für spezifische Tätigkeiten in den Polizeikorps bestimmt.
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Es existieren zurzeit 6 Berechtigungen:
- Verwaltung (VW)
- Erstabklärer (EA)
- Intervention (IE)
- Entschärfer (E)
- Vernichten von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln (VE)
- Metallsprengungen (ME)
All diese Sprengarbeiten dürfen nur von Mitarbeitenden der Polizei ausgeführt werden.
Zulassungsbedingungen
Angehörige der Polizei mit entsprechender Funktion.
Ausbildungs- und Prüfungsinstitution
Schweizerisches Polizei-Institut SPI
Kurse und Prüfungen
Die Kurs- und Prüfungstermine sind bei der Ausbildungs- und Prüfungsinstitution zu erfragen.
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