Berechtigungen Polizei

Der Sprengausweis P ist für spezifische Tätigkeiten in den Polizeikorps bestimmt.

bild-p

Es existieren zurzeit 6 Berechtigungen:

  • Verwaltung (VW)
  • Erstabklärer (EA)
  • Intervention (IE)
  • Entschärfer (E)
  • Vernichten von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln (VE)
  • Metallsprengungen (ME)

All diese Sprengarbeiten dürfen nur von Mitarbeitenden der Polizei ausgeführt werden.

Zulassungsbedingungen
Angehörige der Polizei mit entsprechender Funktion.

Ausbildungs- und Prüfungsinstitution
Schweizerisches Polizei-Institut SPI

Kurse und Prüfungen
Die Kurs- und Prüfungstermine sind bei der Ausbildungs- und Prüfungsinstitution zu erfragen.

sprengen
https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/sprengwesen/sprengwesen-1/sprengwesen-1d.html