Die Berechtigungen Hagelabwehrrakten (HA), Rettungssprengladungen (RS), Sprengschweissen (SS) und Schnellöffnende Ventile erlauben die selbstständige Verwendung der bezeichneten pyrotechnischen Gegenstände zu gewerblichen Zwecken der Kategorie P2.
Hagelabwehrraketen (HA)
Die Berechtigung HA ermächtigt Hagelabwehrraketen zu verschiessen.
Rettungssprengladungen (RS)
Die Berechtigung RS ermächtigt Rettungssprengladungen zu verwenden. Die Rettungssprengladung ist ein gebrauchsfertiges Erzeugnis und dient dazu, bei Rettungseinsätze sprengtechnisch Zugang zu verschlossenen Räumen zu schaffen.
Sprengschweissen (SS)
Die Berechtigung SS ermächtigt Sprengweissladungen vorzubereiten und zu zünden. Diese Sprengtechnik wird vorwiegend im Freileitungsbau zum Zusammenschweissen von Kabeln verwendet.
Schnellöffnende Ventile (SV)
Die Berechtigung SV wurde 2019 aufgehoben.
Zulassungsbedingungen (Kurs und Prüfung)
HA | RS | SS | |
---|---|---|---|
Mündig | x | x | x |
Zuverlässigkeitsbescheinigung | x | x | x |
Fristgerechte Bezahlung Kurs- und Prüfungsgebühr | x | x | x |
Kursbesuch | x | x | x |
Nachweis, dass sich die Person in der Haupt- oder Nebentätigkeit mit der Arbeit, für welche die Berechtigung benötigt wird, zu befassen hat | x | x |
Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen
HA | RS | SS | |
---|---|---|---|
Hagelabwehrverband Ostschweiz (HavOs) | x | ||
Association Romande de Lutte contre la Grêle (ARLG) Jacques Joly Grand Rue 20 1091 Grandvaux |
x | ||
Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (SAFAS) | x | x |
Kurse und Prüfungen
Die Kurs- und Prüfungstermine sind bei den einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen zu erfragen.
Dokumentation
Ausbildungs- und Prüfungsreglement
Merkblatt: Ausstellung der Zuverlässigkeitsbescheinigung