Ausbildungs- und Prüfungsreglemente

Berufsverbände und interessierte Wirtschaftskreise sorgen als Trägerschaften dafür, dass die Ausbildungen und Prüfungen im Bereich der Spreng- und Pyrotechnik einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zum Arbeitsmarkt haben.

Je Spreng- oder Verwendungsberechtigung wird gesamtschweizerisch nur eine Trägerschaft gebildet.

ausbildung

Die Trägerschaften erstellen ein Ausbildungs- und Prüfungsreglement und reichen dies dem SBFI zur Genehmigung ein.

Das Ausbildungs- und Prüfungsreglement regelt insbesondere:

  • den Ausbildungs- beziehungsweise den Prüfungsstoff, aufgeteilt in Fächer;
  • Art und Dauer der Fächer;
  • die Voraussetzungen für die Zulassung zu Kursen und Prüfungen;
  • das Anmeldeverfahren;
  • die Zusammensetzung der Prüfungskommission.

Die Umsetzung des Ausbildungs- und Prüfungsreglements überträgt die Trägerschaft einer Prüfungskommission.

Zurzeit existieren 6 Trägerschaften für die folgenden Berechtigungen:

  • Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE
  • Sprengberechtigungen BA, UW & Verwendungsberechtigungen RS, SV, SS
  • Sprengberechtigung LA
  • Sprengberechtigungen Polizei
  • Verwendungsberechtigung HA
  • Verwendungsberechtigungen BF, FWA, FWB

Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE

Trägerschaft

sprengen
https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/sprengwesen/sprengwesen-2.html