Berufsverbände und interessierte Wirtschaftskreise sorgen als Trägerschaften dafür, dass die Ausbildungen und Prüfungen im Bereich der Spreng- und Pyrotechnik einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zum Arbeitsmarkt haben.
Je Spreng- oder Verwendungsberechtigung wird gesamtschweizerisch nur eine Trägerschaft gebildet.
Die Trägerschaften erstellen ein Ausbildungs- und Prüfungsreglement und reichen dies dem SBFI zur Genehmigung ein.
Das Ausbildungs- und Prüfungsreglement regelt insbesondere:
den Ausbildungs- beziehungsweise den Prüfungsstoff, aufgeteilt in Fächer;
Art und Dauer der Fächer;
die Voraussetzungen für die Zulassung zu Kursen und Prüfungen;
das Anmeldeverfahren;
die Zusammensetzung der Prüfungskommission.
Die Umsetzung des Ausbildungs- und Prüfungsreglements überträgt die Trägerschaft einer Prüfungskommission.
Zurzeit existieren 6 Trägerschaften für die folgenden Berechtigungen:
Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE
Sprengberechtigungen BA, UW & Verwendungsberechtigungen RS, SV, SS