Dienstleistungen und Informationen
Abgabe eines neuen Ausweises
- Ist Ihr Spreng- und/oder Verwendungsausweis nicht mehr zu finden oder wurde er Ihnen gestohlen?
- Haben sich Ihre eingetragenen Personalien im Spreng- und/oder Verwendungsausweis geändert?
- Möchten Sie Ihren bisherigen Spreng- und/oder Verwendungsausweis im Papierformat umgehend in das neue Kreditkartenformat umtauschen?
Sie können Ihren Antrag im öffentlichen Portal für Spreng- und Verwendungsausweise bequem online einreichen.
Anerkennung anderer Ausweise / Gleichwertigkeiten
Andere Ausweise können den schweizerischen Spreng- und Verwendungsausweisen teilweise oder ganz gleichgestellt werden.
Die Prüfungskommission entscheidet im Einzelfall:
- inwiefern Ausweise, die nicht Gegenstand der Sprengstoffverordnung (SprstV Art. 59) sind, anerkannt werden;
- ob der Inhaber eines solchen Ausweises eine ergänzende Prüfung ablegen muss.
Das SBFI hat eine Richtlinie zur Anerkennung anderer Ausweise erlassen und führt eine Liste über die von der Prüfungskommission ausgestellten Gleichwertigkeiten (Liste der Gleichwertigkeiten).
Das Gesuch um Anerkennung ist beim SBFI, Dienst Sprengwesen einzureichen.
Bescheinigung des Ausweises für ausländische Anerkennungsbehörden
Die Anerkennung schweizerischer Abschlüsse im Ausland ist Sache des Aufnahmestaates. Auf Anfrage können die zuständigen Behörden in der Schweiz eine Bescheinigung für das jeweilige Land ausstellen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter:
Schweizerische Diplome im Ausland
Auskünfte und Beratung
Für Fragen im Zusammenhang mit Ausbildungen und Prüfungen zum Erwerb von Spreng- und/oder Verwendungsausweisen steht Ihnen das SBFI gerne zur Verfügung.