Der Bund setzt sich gemeinsam mit den Kantonen dafür ein, dass Erwachsene bestehende Grundkompetenzen erhalten und fehlende erwerben können. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) sieht dafür die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Kantone vor (Artikel 16 WeBiG).
Grundkompetenzen sind als Voraussetzungen fürs lebenslange Lernen zu verstehen und ermöglichen die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sowie im beruflichen Alltag.
Gemäss WeBiG umfassen die Grundkompetenzen grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen (Definition gemäss Artikel 13 WeBiG):
- Lesen, Schreiben und mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache;
- Grundkenntnisse der Mathematik;
- Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien.
Orientierungsrahmen
In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten hat das SBFI Orientierungsrahmen für die drei Grundkompetenzbereiche Erwachsener – Sprache, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien – erstellt. Die Orientierungsrahmen dienen Förderstellen, Organisationen der Weiterbildung und vermittelnden Stellen als Orientierungshilfe, um die Bereiche der Grundkompetenzen Erwachsener konkreter beschreiben zu können.
BFI Periode 2021–2024
In der BFI-Periode 2021–2024 stehen rund 43 Millionen Franken Bundesbeitrag für die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener im Rahmen des WeBiG (Artikel 16 WeBiG) zur Verfügung. Dieser Betrag wird von den Kantonen mindestens verdoppelt.
Die Ziele für diese Förderperiode sind in einem vom SBFI und von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gemeinsam unterschriebenen Grundsatzpapier festgelegt. Dieses Dokument erläutert die vom WeBiG und von der Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vorgegebenen Rahmenbedingungen und dient als Grundlage für die zwischen Bund und Kantonen unterzeichneten Programmvereinbarungen.
Kantonale Programme 2021–2024
Kantonale Webseiten
Folgende Kantone haben ein kantonales Programm für die Periode 2021–2024:
- Appenzell A. Rh.
- Appenzell I. Rh.
- Aargau
- Basel-Landschaft
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Genf
- Glarus
- Jura
- Luzern
- Neuenburg
- Schwyz
- Solothurn
- St. Gallen
- Tessin
- Thurgau
- Wallis
- Waadt
- Zug
- Zürich
Jedes kantonale Programm ist individuell und auf die spezifische kantonale Situation abgestimmt, wobei unter anderem die Grösse der Bevölkerung, geografische und organisatorische Merkmale oder die bestehende Tradition in der Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener eine Rolle spielen.
Neben der Einführung und Subventionierung von Kursen spezifisch für Erwachsene in den verschiedenen Bereichen der Grundkompetenzen finden sich in den meisten kantonalen Programmen folgende Schwerpunkte:
- Sensibilisierung der Zielgruppe und der Personen, die mit dieser in Kontakt stehen, sowie der breiten Öffentlichkeit;
- Kurse zur Auffrischung der Grundkompetenzen im Hinblick auf den Erwerb eines Berufsabschlusses für Erwachsene;
- Einführung niederschwelliger Angebote, die beispielsweise keine Anmeldung erfordern, jederzeit begonnen oder unregelmässig besucht werden können usw.;
- Organisation von Treffen zwischen den Bildungsanbietern, um die Angebote untereinander zu koordinieren.
Formulare für die Berichterstattung 2021-2024
BFI-Periode 2025-2028