Gestützt auf Artikel 12 WeBiG kann der Bund Organisationen der Weiterbildung, die übergeordnete Leistungen für das Weiterbildungssystem erbringen, finanziell unterstützen. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen von Leistungsverträgen.
Finanzhilfen können für folgende Leistungen gewährt werden:
- Information der Öffentlichkeitüber Themen der Weiterbildung, insbesondere Massnahmen zur Sensibilisierung für lebenslanges Lernen;
- Koordinationsleistungen, die das Weiterbildungssystem stärken, namentlich im Rahmen von Netzwerken;
- Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowie zur Entwicklung der Weiterbildung von überwiegendem öffentlichem Interesse.
Anforderungen an Organisationen der Weiterbildung sowie weitere Bestimmungen können der Verordnung über die Weiterbildung (PDF, 277 kB, 10.03.2016) bzw. den dazugehörigen Erläuterungen (PDF, 188 kB, 23.03.2016) entnommen werden.
Förderperiode 2025–2028
Gesuche können bis zum 30. April 2024 eingereicht werden.