Die Verfassungsbestimmungen über die Bildung vom 21. Mai 2006 legen die Basis für einen kohärenten Bildungsraum Schweiz. Dabei wurde in Artikel 64a der Bundesverfassung neu die Weiterbildung aufgenommen und damit deren Bedeutung für den Bildungsraum in der Verfassung verankert. Der Bund erhält in der Verfassung den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen. Das Weiterbildungsgesetz setzt diesen Auftrag um.
Unter die Weiterbildung fällt die Bildung, die namentlich in organisierten Kursen, mit Lernprogrammen und einer definierten Lehr-Lern-Beziehung ausserhalb der formalen Bildung erfolgt. Im Weiterbildungsgesetz werden Grundsätze zu Verantwortung, Qualität, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit sowie zum Wettbewerb festgelegt. Diese richten sich primär an die Spezialgesetzgebung des Bundes und der Kantone. Zudem legt das Gesetz einheitliche Voraussetzungen für die Subventionierung der Weiterbildung in den Spezialgesetzen des Bundes fest.
Ebenfalls im Weiterbildungsgesetz geregelt wird die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener. Das Gesetz hat zum Ziel, die Koordination der bestehenden Massnahmen zwischen Bund und Kantonen zu verbessern und überdies dem Bund die Möglichkeit einzuräumen, den Kantonen gezielt Beiträge für Massnahmen zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener auszurichten. Personen mit fehlenden Grundkompetenzen sollen praxisnah vermittelte, grundlegende Kompetenzen in Lesen, Schreiben und mündlicher Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache, Alltagsmathematik oder Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien erwerben können, was ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verbessert.
Schliesslich ermöglicht Artikel 12 des Weiterbildungsgesetzes Beiträge an Organisationen der Weiterbildung, die sich überwiegend mit Fragen der Weiterbildung befassen, gesamtschweizerisch tätig sind und übergeordnete Leistungen für die Weiterbildung erbringen.