Im Rahmen des Monitorings zum Weiterbildungsgesetz (Art. 19 Abs. 2 WeBiG) führt das SBFI einen regelmässigen Dialog mit den massgeblich betroffenen Kreisen der Weiterbildung.
Mit den Indikatoren zum Monitoring des Weiterbildungsgesetzes soll über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, ob eine Entwicklung – insbesondere bei Gruppen, bei denen Dysfunktionen in der Weiterbildungsbeteiligung vermutet werden – den gewünschten Verlauf nimmt. Die Indikatoren werden jedes Jahr aufdatiert.