Die Mobilität von Berufstätigen und Unternehmen hat in der heutigen Arbeitswelt einen hohen Stellenwert. Dabei spielt die Diplomanerkennung eine wichtige Rolle: Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Je nach Beruf sind in der Schweiz unterschiedliche Anerkennungsstellen dafür zuständig. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Anerkennung von Berufsqualifikationen teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Zwei verschiedene Verfahren
Je nach Staatsangehörigkeit und Dauer der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz unterscheiden sich die Verfahren im Bereich der Anerkennung ausländischer Diplome:
- Anerkennung bei dauerhaftem Aufenthalt (Niederlassung in der Schweiz)
- Meldepflicht für EU/EFTA-Dienstleistungserbringende vor der Ausübung eines reglementierten Berufes während max. 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz (Niederlassung/Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat)
Kontaktstelle
Die nationale Kontaktstelle im SBFI dient als erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Diplome.
Die Kontaktstelle gibt Auskunft zu folgenden Themen:
- Ausübung eines Berufs mit einem ausländischen Diplom
- Zuständige Anerkennungsstellen
- Reglementierung von Berufen
- Bescheinigungen für ausländische Behörden
Sie können uns gerne Ihre spezifische Anfrage, zu deren Sie keine Informationen auf der Webseite gefunden haben (siehe u.a. unsere FAQ), schriftlich stellen: kontaktstelle@sbfi.admin.ch
Zudem ist unsere Hotline +41 58 462 28 26 von Montag-Freitag von 9:30 bis 11:30 Uhr erreichbar.
Bitte beachten Sie:
- Die Kontaktstelle gibt nur generelle Auskünfte (keine Informationen zu eingereichten Anerkennungsgesuchen beim SBFI oder anderen Anerkennungsstellen).
- Die Kontaktstelle ist keine Beschwerdeinstanz und äussert sich nicht zur Anerkennungspraxis von anderen Behörden.
Direkter Link zum Online-Portal des SBFI: www.sbfi.admin.ch/becc