Anerkennung ausländischer Diplome

diploma-2022

Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Je nach Beruf sind in der Schweiz unterschiedliche Anerkennungsstellen dafür zuständig. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Anerkennung von Berufsqualifikationen teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.

Zwei verschiedene Verfahren

Je nach Staatsangehörigkeit und Dauer der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz unterscheiden sich die Verfahren im Bereich der Anerkennung ausländischer Diplome:

  • Anerkennung (Niederlassung in der Schweiz, Grenzgänger, Architekturwettbewerb etc.)
     
  • Meldepflicht für EU/EFTA-Dienstleistungserbringende vor der Ausübung eines reglementierten Berufes während max. 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz (Niederlassung/Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat)

Kontaktstelle

Die nationale Kontaktstelle im SBFI dient als erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Diplome.

Die Kontaktstelle gibt Auskunft zu folgenden Themen:

  • Ausübung eines Berufs mit einem ausländischen Diplom
  • Zuständige Anerkennungsstellen
  • Reglementierung von Berufen
  • Bescheinigungen für ausländische Behörden

Spezifische Fragen zur Anerkennung, die auf dieser Webseite nicht beantwortet werden, nehmen wir gerne entgegen: Kontaktformular

Unsere Hotline +41 58 462 28 26 ist von Montag bis Freitag von 9:30 bis 11:30 Uhr erreichbar.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bitte beachten Sie:

  • Die Kontaktstelle gibt nur generelle Auskünfte
    (keine Informationen zu eingereichten Anerkennungsgesuchen beim SBFI oder anderen Anerkennungsstellen).
  • Die Kontaktstelle ist keine Beschwerdeinstanz und äussert sich nicht zur Anerkennungspraxis von anderen Behörden.

Videos

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma.html