Sie haben im Ausland ein Abitur oder eine Matura (Allgemeinbildung) erworben und möchten in der Schweiz studieren?
Wenden Sie sich an die entsprechende Fachhochschule/Universität. Diese entscheidet eigenständig über Ihre Zulassung.
In der Schweiz gibt es keine Behörde, die für die Anerkennung von allgemeinbildenden Abschlüssen auf Sekundarstufe II (z.B. Abitur, gymnasiale Maturität, Reifezeugnis) zuständig ist. Ein solches Zeugnis gewährt Zugang zu Studien auf Hochschulstufe, bereitet aber nicht auf die Ausübung eines bestimmten Berufs vor. Deshalb fällt es nicht in den Geltungsbereich der Gesetzesgrundlagen.
Detaillierte Informationen über die Zulassungsbedingungen der schweizerischen Universitäten finden Sie jedoch auf der Webseite von swissuniversities: Bewertung ausländischer Vorbildungsausweise