Tertiärstufe

(Wirtschaftswissenschaft, Rechtswissenschaft, Geisteswissenschaft, Biologie, Informatik, usw.)

Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (Tertiärstufe) und Ihr Beruf ist in der Liste der reglementierten Berufe nicht aufgeführt? In diesem Fall brauchen Sie keine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen und können sich direkt mit Ihrem ausländischen Diplom auf Stellen bewerben.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Anerkennungsempfehlung für Ihr Diplom zu beantragen. In diesem Fall bitten wir Sie, sich an Swiss ENIC zu wenden:

Swiss ENIC / swissuniversities
3000 Bern
+41 31 335 07 32

www.enic.ch

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/anerkennungsstellen/hochschulabschluss-in-einem-nicht-reglementierten-beruf.html