Juristische Berufe

Die Zulassung zur Berufsausübung für Anwältinnen und Anwälte (Beistand und Vertretung der Parteien vor Gericht) ist in der Schweiz kantonal in den jeweiligen Anwaltsgesetzen geregelt.

Wenden Sie sich an die zuständige kantonale Behörde:

Wir weisen Sie darauf hin, dass andere juristische Tätigkeiten, bei denen es nicht um Beistand oder Vertretung der Parteien vor Gericht geht, grundsätzlich nicht reglementiert sind. Damit ist es in der Schweiz möglich, ohne Diplomanerkennung in dem Bereich (z.B. als Jurist/in) zu arbeiten.

EU/EFTA Anwältinnen und Anwälte: Sie finden sämtliche Informationen zu den auf nationaler Ebene geltenden Verfahren im Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/anerkennungsstellen/juristische-berufe.html