Akademische Diplomanerkennung

Die akademische Anerkennung der Hochschuldiplome, die zwecks Fortsetzung der Studien vorgenommen wird, unterscheidet sich von der arbeitsmarktbezogenen Anerkennung, die im Personenfreizügigkeitsabkommens geregelt ist. Personen, welche ihre Studien in einem anderen Land fortsetzen möchten, sind auf der Hochschulstufe der Lissabonner Konvention unterstellt:

Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region

Die akademische Anerkennung der Diplome mit Blick auf weiterführende Studien im Ausland bildet auch Gegenstand bilateraler Abkommen der Schweiz mit einzelnen Staaten. Folgende Abkommen existieren zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten:

Deutschland

1994 wurde mit Deutschland ein Abkommen zur Anerkennung von Hochschuldiplomen abgeschlossen. Am 16.04.2002 wurde eine Ergänzung ratifiziert, die auch die FH-Diplome berücksichtigt.

Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland

Italien

Das Abkommen wurde am 7. Dezember 2000 unterzeichnet und trat per 1. August 2001 in Kraft. Die Inhaber eines schweizerischen Fachhochschuldiploms können sich an den italienischen Universitäten und Technischen Hochschulen zu denselben Bedingungen immatrikulieren, wie sie es an den Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen in der Schweiz tun könnten.

Abkommen zwischen der Schweiz und Italien

Frankreich

Zwischen Frankreich und der Schweiz besteht zwischen den Hochschulrektorenkonferenzen seit 1994 ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen an Hochschulen (Accord de Nice). 2008 wurde das Abkommen erneuert und in der Schweiz auf die Fachhochschulen und die pädagogischen Hochschulen und in Frankreich auf die Ingenieurschulen ausgedehnt.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/rechtliche-grundlagen-der-diplomanerkennung/abkommen-zur-akademischen-diplomanerkennung.html