Bilaterale Anerkennungsabkommen

Die Förderung der internationalen Anerkennung von Schweizer Qualifikationen ist eines der Ziele der internationalen Strategie des Bundesrates im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation. Damit soll die Sichtbarkeit der Schweizer Bildungsinstitutionen auf internationaler Ebene verbessert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen weitere Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen mit Ländern oder Gebieten abgeschlossen werden, deren Bildungssystem mit unserem vergleichbar ist. Quebec ist das erste aussereuropäische Gebiet, mit dem ein solches Abkommen abgeschlossen wurde.

Für Länder, auf die bereits das Freizügigkeitsabkommen (FZA) angewendet wird, gehen diese Abkommen über die allgemeinen Regeln gemäss Anhang III des FZA hinaus und sehen noch einfachere Voraussetzungen für die Anerkennung vor. Die Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen, die von diesen Abkommen erfasst sind, profitieren somit von einfacheren und rascheren Anerkennungsverfahren. Gegenwärtig bestehen solche bilateralen Abkommen mit Deutschland und dem Fürstentum Lichtenstein.

Deutschland

Abschlüsse der Berufsbildung, die in der Schweiz und in Deutschland durch Bundesrecht geregelt sind, können in einem erleichterten Verfahren als gleichwertig anerkannt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die beruflichen Abschlüsse befähigen zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten. In den Berufsbildern bestehen keine wesentlichen Unterschiede.
  • Die beruflichen Abschlüsse sind systemisch auf der gleichen Stufe gemäss Anhang zum Abkommen.
  • Die rechtlichen Grundlagen des beruflichen Abschlusses, zu dem eine Gleichwertigkeit festgestellt werden soll, sind zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Seiten der prüfenden Behörde in Kraft.

Für die erleichterte Anerkennung eines deutschen Berufsbildungsabschlusses müssen diese Kriterien kumulativ erfüllt sein. Inhaberinnen oder Inhaber vom Abkommen erfasster Abschlüsse können eine Anerkennung im Rahmen der üblichen Verfahren beantragen. Das erleichterte Verfahren kommt dabei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, automatisch zum Zug.

Fürstentum Liechtenstein

Die Abschlüsse der beruflichen Grundbildung in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (Fähigkeitszeugnisse und Berufsatteste) sind gleichwertig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die den Abschlüssen entsprechenden massgebenden Dokumente sind abgesehen von den Titeln identisch; und
  • die Ausbildung und das Qualifikationsverfahren zur Erlangung der Abschlüsse erfolgten gemäss den massgebenden Dokumenten.

Die gegenseitig als gleichwertig anerkannten Abschlüsse werden im Anhang zum Abkommen mit Liechtenstein aufgeführt. Diese Liste wird regelmässig überprüft und ergänzt. Inhaberinnen und Inhaber eines entsprechenden Abschlusses müssen bei diesem System der automatischen Anerkennung keinen Antrag bei den zuständigen Behörden stellen.

Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein

Die Möglichkeiten, weitere solche bilaterale Anerkennungsabkommen abzuschliessen, werden laufend geprüft.

Quebec

Die Schweiz und Quebec haben eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen abgeschlossen. Für die Schweiz handelt es sich um das erste Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen mit einem aussereuropäischen Gebiet.

Aufgrund der gemeinsamen französischen Sprache sowie einer ähnlichen Bevölkerungsgrösse und Wirtschafsstruktur war Quebec ein idealer Partner dafür.

Die am 14. Juni 2022 unterzeichnete Vereinbarung ist bereits in Kraft getreten. Sie enthält fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung (AGA), die Ende 2022 in Kraft treten werden. Diese fünf Absprachen regeln die Einzelheiten zu den jeweiligen Berufen und legen fest, unter welchen Bedingungen diplomierte Berufsleute beider Seiten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Momentan fallen folgende fünf Berufe unter das Abkommen, wobei im Laufe der Zeit weitere Abkommen für andere Berufe hinzukommen dürften:

Bei diesen fünf Berufen sind nun bereits vor Beginn der jeweiligen Ausbildung die Voraussetzungen bekannt, unter denen mit dem entsprechenden schweizerischen Diplom Berufserfahrungen in Quebec gesammelt werden können.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/rechtliche-grundlagen-der-diplomanerkennung/bilaterale-anerkennungsabkommen.html