Nicht-reglementierte Berufe (EU/EFTA)

Die ausländischen Berufsabschlüsse aus der EU/EFTA im Bereich der nicht-reglementierten Berufe anerkennt das SBFI gestützt auf Art. 69 ff. der Berufsbildungsverordnung (BBV), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die gleiche Bildungsstufe ist gegeben.
  • Die Bildungsdauer ist gleich.
  • Die Inhalte sind vergleichbar.
  • Der ausländische Bildungsgang und (die entsprechende Vorbildung) umfassen praktische Qualifikationen oder es ist eine einschlägige Berufserfahrung vorhanden.
https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/rechtliche-grundlagen-der-diplomanerkennung/nicht-reglementierte-berufe--eu-efta-.html