Verfahren beim SBFI

145

Das SBFI ist die nationale Kontaktstelle und die zuständige Behörde für die Anerkennung von Diplomen für

  • Berufe im Bereich der Berufsbildung: Das SBFI vergleicht die ausländischen Abschlüsse und Zertifikate mit den schweizerischen Berufsabschlüssen. Erfüllt eine ausländische Ausbildung die Bedingungen für eine Anerkennung, wird der Berufsabschluss als gleichwertig erklärt. SBFI Berufsverzeichnis
  • Berufe mit einem Hochschulabschluss, der die Ausübung eines reglementierten Berufs ermöglicht: Ein Beruf gilt als reglementiert, wenn dessen Ausübung in der Schweiz an Rechts- oder Verwaltungsvorschriften gebunden ist und den Besitz einer besonderen Berufsqualifikation voraussetzt. Das SBFI vergleicht die ausländische Ausbildung mit dem Inhalt der schweizerischen Ausbildung und stellt ein Dokument aus, das die Gleichwertigkeit bescheinigt.

Der Titel der ausländischen Ausbildung führt entweder zu einer offiziellen Anerkennung (Gleichwertigkeit) oder einer Niveaubestätigung (für nicht reglementierte Berufe).

Anerkennung (Gleichwertigkeit)

Eine Anerkennung des ausländischen Diploms ist bei reglementierten Berufen notwendig, weil nach Gesetz für die Berufsausübung ein bestimmter Abschluss verlangt wird. Mit der Anerkennung bestätigt das SBFI, dass der ausländische Abschluss gleichwertig zum entsprechenden schweizerischen Abschluss ist.

Niveaubestätigung

Bei nicht reglementierten Berufen empfiehlt das SBFI die Ausstellung einer Niveaubestätigung, da in der Schweiz keine Hindernisse für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit bestehen.

Bei einer Niveaubestätigung handelt es sich um eine Bestätigung des SBFI, die Schulen, künftige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Behörden über die Einstufung des ausländischen Diploms in das schweizerische Bildungssystem informiert.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/verfahren-beim-sbfi.html