Anerkennungsverfahren beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

1. Wie muss ich vorgehen, um mein ausländisches Diplom beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkennen zu lassen?
Bitte vor dem Start des Anerkennungsverfahrens zwingend abklären, welche Behörde für die Anerkennung des ausländischen Diploms zuständig ist (zuständige Anerkennungsstellen).
Ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für die Anerkennung des ausländischen Diploms zuständig, ist das Gesuch über das elektronische Online-Portal einzureichen.

2. Wie lange dauert ein Anerkennungsverfahren beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)?
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) prüft und beurteilt nur vollständig eingereichte Gesuche (alle verlangten Unterlagen liegen elektronisch vor). Nach Eingang des vollständigen Dossiers beträgt die Bearbeitungszeit bei reglementierten Berufen bis zu vier Monate und bei nicht reglementierten Berufen bis zu sechs Monate. Das Verfahren kann sich verlängern, wenn vertiefte Abklärungen vorzunehmen sind.

3. Kann ich die Übersetzung des Diploms selber vornehmen?
Nein, die Übersetzung muss von zugelassenen Übersetzerinnen/Übersetzern vorgenommen werden. Beim Schweizerischen Übersetzer-, Terminologen- und Dolmetscherverbands (ASTTI) erfahren Sie mehr über die Fachleute und welche Sprachen angeboten werden. Falls ein Dokument in eine Sprache übersetzt werden sollte, die von ASTTI nicht abdeckt wird, empfehlen wir Ihnen, sich an die entsprechende Botschaft zu wenden. Es ist auch möglich, Ihr Diplom im Ausland übersetzen zu lassen, sofern der/die professionelle Übersetzer/in im seinem Herkunftsland anerkannt ist.

4. Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie und wo erhalte ich sie?
Eine amtlich beglaubigte Kopie ist eine Fotokopie des Originaldokuments, die mit einem Vermerk versehen ist (Stempel und Unterschrift im Original), der bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt und nichts verändert wurde. Grundsätzlich können Sie eine amtlich beglaubigte Kopie bei Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz oder bei einem Notar/einer Notarin erstellen lassen.

5. Wieviel kostet ein Anerkennungsverfahren beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)?
Für die Bearbeitung im Hinblick auf eine Niveaubestätigung wird eine Gebühr von CHF 150.- erhoben und eine allgemeine Gleichwertigkeitsprüfung kostet CHF 550.-.

6. Ich brauche dringend eine Anerkennung, ist ein beschleunigtes Verfahren möglich?
Nein, wir behandeln alle Gesuche – sobald das Dossier vollständig ist – in der Reihenfolge des Eingangs.

7. Ich habe das Dokument des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)verloren, das die Gleichwertigkeit meines Diploms bescheinigt. Ist es möglich, ein Duplikat zu erhalten?
Ja, wir können Ihnen ein Duplikat ausstellen, wenn Ihr Fall mit einer Kopie der früher erlassenen Verfügung noch in unseren Archiven abgelegt ist. Ein Duplikat kostet 90 Franken.
Bitte senden Sie uns dazu ein E-Mail an: anerkennung@sbfi.admin.ch

8. Welches Sprachniveau ist für eine Anerkennung verlangt?
Das verlangte Sprachniveau hängt von den Anforderungen und den Risiken des Berufs ab. Die Berufe in der Zuständigkeit des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erfordern in der Regel das Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens.

9. Was sind Ausgleichsmassnahmen?
Mit Ausgleichsmassnahmen kann nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Berufskompetenzen erworben wurden, wenn bei der Überprüfung der Ausbildungen wesentliche Lücken zwischen der ausländischen und der schweizerischen Ausbildung festgestellt wurden. Sie können entweder in Form einer Eignungsprüfung oder in Form eines Anpassungslehrgangs mit oder ohne Zusatzausbildung absolviert werden. Die Massnahmen sind auf die lückenhaften Bereiche beschränkt.

10. Welche Sprachzertifikate anerkennt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) als Nachweis meiner Sprachkenntnisse?
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) akzeptiert folgende Sprachdiplome:
Beurteilung der Sprachkenntnisse

Deutsch:
- Zentrale Mittelstufenprüfung (ZMP Goethe-Institut)
- Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS Goethe-Institut)
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP Goethe-Institut)
- Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS Goethe-Institut)
- Zürcher Handelskammer, Sprachdiplom
- Zertifikat TELC Deutsch B2*
- Deutsch+
- did deutsch-institut GmbH
- Prüfungsabschluss europäisches Sprachenportfolio Niveau B2* (GLS German Language School Berlin)
- Prüfungsabschluss europäisches Sprachenportfolio Niveau B2*

Französisch:
- Alliance Française, Diplôme de Langue
- Alliance Française, Diplôme Supérieur d’Études Françaises (mit Literatur)
- Ministère Français de l’Éducation, DELF 2
- Ministère Français de l’Éducation, DALF
- Certificat TELC français B2*
- Chambre de Commerce et d’Industrie de Genève (CCIG)
- Portfolio européen des langues, niveau B2*

Italienisch:
- Università di Perugia, ab Celi 3
- TELC italiano B2*
- PLIDA
- Portfolio europeo delle lingue, livello B2*

11. Erhalte ich mit der Anerkennung ein schweizerisches Diplom?
Nein.
Die zuständigen Behörden verleihen keine schweizerischen Diplome an Personen, deren ausländische Abschlüsse anerkannt werden.
Sie stellen einen Anerkennungsentscheid (Verfügung) aus.
Ein anerkanntes ausländisches Diplom hat jedoch für die Berufsausübung in der Schweiz die gleichen Wirkungen wie das entsprechende inländische Diplom.
Das Tragen des geschützten schweizerischen Ausbildungstitels ist jedoch mit einer Anerkennung nicht möglich.

12. Wie lange habe ich nach Erhalt des Entscheids Zeit, den Sprachnachweis zu erbringen?
Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist an keine Frist gebunden.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/verfahren-beim-sbfi/haeufig-gestellte-fragen--faq-/anerkennungsverfahren-beim-sbfi.html