Ausgleichsmassnahmen

70. Was sind Ausgleichsmassnahmen?
Mit Ausgleichsmassnahmen kann nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Berufskompetenzen erworben wurden, wenn bei der Überprüfung der Ausbildungen wesentliche Lücken zwischen der ausländischen und der schweizerischen Ausbildung festgestellt wurden. Sie können entweder in Form einer Eignungsprüfung oder in Form eines Anpassungslehrgangs mit oder ohne Zusatzausbildung absolviert werden. Die Massnahmen sind auf die lückenhaften Bereiche beschränkt.

71. Was ist eine Eignungsprüfung?
Dies ist eine Prüfung, in der Sie nachweisen können, dass Sie in den als lückenhaft beurteilten Fächern über die angegebenen Berufskompetenzen verfügen.

72. Was ist ein Anpassungslehrgang?
Dies ist die Ausübung des betreffenden Berufs in einem Praktikum oder einer bezahlten Anstellung. In den als lückenhaft beurteilten Bereichen wird die Berufsausübung besonders betreut. Der Anpassungslehrgang kann evaluiert werden.

73. Wo werden die Ausgleichsmassnahmen absolviert?
Dies wird in der ausgestellten Verfügung präzisiert. Die Ausgleichsmassnahmen werden entsprechend den Partnerinstitutionen absolviert.

74. Wie lange dauern die Ausgleichsmassnahmen?
Die Dauer wird in der Verfügung festgehalten. Bei einer Eignungsprüfung ist sie in Stunden oder Tagen angegeben. Ein Anpassungslehrgang dauert zwischen 3 Monaten und 3 Jahren, je nach Umfang der festgestellten Lücken.

75. Wie lange habe ich nach Erhalt des Entscheids Zeit, um die Ausgleichsmassnahmen zu absolvieren?
Es gibt keine offizielle Frist; sollte jedoch die schweizerische Ausbildung verändert oder aufgehoben werden, könnten die Ausgleichsmassnahmen nicht mehr angemessen sein. Deshalb wird empfohlen, sie so rasch wie möglich zu absolvieren. Generell wird Ihnen eine Frist von 36 Monaten gewährt.

76. Wie finde ich eine Stelle für den Anpassungslehrgang?
Hier gilt das Gleiche wie für die Stellensuche; Sie selber sind dafür verantwortlich.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/verfahren-beim-sbfi/haeufig-gestellte-fragen--faq-/ausgleichsmassnahmen.html