52. Wieso muss ich einen Eintrag im Berufsregister meines Diploms im Ausstellungsland nachweisen, wenn ich in der Schweiz arbeiten möchte?
Architektur- und Bauingenieurdiplome können nur anerkannt werden, wenn die uneingeschränkte Berufsbefähigung vorliegt.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Berufsausübung – in jedem Fall, auch wenn die EU-Richtlinie zur Anwendung kommt – an dieselben Befugnisse geknüpft sein muss wie jene von Ingenieurinnen/Ingenieuren bzw. Architektinnen/Architekten in den Kantonen, die die Berufe reglementieren; diese Befugnisse dürfen beispielsweise nicht eingeschränkt sein in Bezug auf die Grösse der Bauten oder die angewendeten Techniken und müssen zwingend die volle Befähigung zur Unterzeichnung von Plänen und zur Übernahme der Risiken des Bauprojekts umfassen.