Ich bin Lehrerin/Lehrer. Kann ich mein Gesuch um Anerkennung meines ausländischen Diploms beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation einreichen?
Lehrpersonen der Vorschulstufe (Kindergärtner/in), Primarstufe, Sekundarstufe I, allgemein bildende Sekundarstufe II (Gymnasien) und schulischer Heilpädagogik (Sonderpädagogik) reichen ihr Gesuch bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ein.
Das SBFI ist nur für die Anerkennung von Ausbildungen von Lehrpersonen für die berufsbildende Sekundarstufe II (Berufsschulen) und Tertiärstufe (berufliche Weiterbildung) zuständig.
Werden von Lehrpersonen besondere Sprachkenntnisse verlangt?
Lehrpersonen der berufsbildenden Sekundarstufe II (Berufsschule) und Tertiärstufe (berufliche Weiterbildung), die keine der Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) als Muttersprache beherrschen, müssen ihre Sprachkenntnisse in einer der drei Amtssprachen mit einem Sprachdiplom auf dem Niveau C2 nachweisen.
Ausnahme: Lehrpersonen, die ausschliesslich eine Fremdsprache an Berufsschulen oder höheren Fachschulen unterrichten, müssen ihre Sprachkenntnisse in einer der drei Amtssprachen mit einem Sprachdiplom auf dem Niveau B2 nachweisen.
Muss für die Anerkennung eines Lehrdiploms eine staatliche Lehrbefugnis aus dem Herkunftsland vorliegen oder reicht eine pädagogische Aus- oder Weiterbildung?
Eine Anerkennung beantragen kann nur, wer in seinem Herkunftsland eine staatliche oder staatlich anerkannte Ausbildung zur Lehrperson absolviert hat und über eine staatlich bescheinigte Lehrbefugnis verfügt.
Ich habe keinen rein akademischen Bildungsweg hinter mir. Ist das ein Problem bei der Anerkennung meines Lehrdiplomes?
Nein, im Gegenteil. In der Schweiz können nur Personen in der berufsbildenden Sekundarstufe II (Berufsfachschule) oder in der Tertiärstufe (berufliche Weiterbildung) unterrichten, die selber über betriebliche Erfahrung verfügen. Für gewisse Funktionen wird eine absolvierte berufliche Grundbildung vorausgesetzt, für andere reicht ein betriebliches Praktikum von einem halben Jahr.
Ich darf in meinem Herkunftsland Lernende im Betrieb ausbilden und verfüge über ein entsprechendes Diplom. Wo kann ich mein Gesuch einreichen?
Für die Anerkennung dieser Ausweise sind die kantonalen Berufsbildungsämter zuständig. Eine Anerkennung wird nur dann empfohlen, wenn Sie auch in der Schweiz Lernende ausbilden möchten.