Lehrberufe

62. Ich bin Lehrer/in. Kann ich mein Anerkennungsgesuch meines ausländischen Diploms beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einreichen?
Nein, dafür ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig.

63. Werden von Lehrpersonen besondere Sprachkenntnisse verlangt?
Ja, verlangt ist das Niveau C2 in der Sprache des Kantons, in dem der Beruf ausgeübt werden soll (C1 für Fremdsprachenlehrkräfte).

64. Ich habe keinen rein akademischen Bildungsweg absolviert. Ist das ein Problem bei der Anerkennung meines Lehrdiplomes?
Bitte wenden Sie sich an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) kann keine Grundsatzfragen zu diesem Beruf beantworten.

65. Ich darf in meinem Herkunftsland Lernende im Betrieb ausbilden und verfüge über ein entsprechendes Diplom. Wo kann ich ein Gesuch einreichen?
Für die Anerkennung dieser Ausweise sind die kantonalen Berufsbildungsämter zuständig. Eine Anerkennung wird nur dann empfohlen, wenn Sie auch in der Schweiz Lernende ausbilden möchten. Berufsbildungsämter finden Sie unter: www.sdbb.ch

66. Bei welcher Stelle kann ich mein Lehrdiplom zur Anerkennung einreichen?
Lehrpersonen der Vorschulstufe (Kindergärtner/-in), Primarstufe, Sekundarstufe I, allgemeinbildende Sekundarstufe II (Gymnasien) und schulischer Heilpädagogik (Sonderpädagogik) reichen ihr Gesuch bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ein.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist für die Anerkennung von Ausbildungen von Lehrpersonen für die berufsbildende Sekundarstufe II (Lehrperson schulische Grundbildung und Berufsmaturität, Berufsbildner/in überbetriebliche Kurse) und für die Tertiärstufe (Lehrperson höhere Berufsbildung) zuständig.

67. Wer kann eine Anerkennung beantragen?
Grundsätzlich gilt, eine Anerkennung beantragen kann nur, wer in seinem Herkunftsland eine staatliche oder staatlich anerkannte Ausbildung zur Lehrperson absolviert hat und über eine staatlich bescheinigte Lehrbefugnis verfügt.

68. Welche Voraussetzungen müssen zur Anerkennung des (ausländischen) Diploms erfüllt sein?
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) überprüft im Rahmen der Anerkennung die vier folgenden Kriterien (A), B), C), D)), die sich je nach berufspädagogischer Kategorie (1), 2), 3)) unterscheiden:

  • A) Berufliche Erfahrung
  • B) Fachliche Qualifikation
  • C) Berufspädagogische Qualifikation
  • D) Sprachliche Qualifikation

Für 1) Berufsbildner/-innen in überbetrieblichen Kursen gelten folgende Kriterien:

  • A) eine 2-jährige berufliche Praxis im zu unterrichtenden Gebiet
  • B) eine fachliche Ausbildung mit Diplom auf Tertiärstufe im zu unterrichtenden Gebiet
  • C) eine berufspädagogische Ausbildung von 600 Lernstunden im Hauptamt und 300 Lernstunden im Nebenamt (Eine nebenberufliche Unterrichtstätigkeit üben Personen in Ergänzung zu ihrer Berufstätigkeit im entsprechenden Gebiet aus. Die Tätigkeit im Hauptberuf umfasst mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit.)
  • D) Sprachniveau C2 (de/fr/it)

Für 2) Lehrpersonen für die schulische Grundbildung gelten folgende Kriterien:

  • A) eine 6-monatige betriebliche Erfahrung (à 100%) oder eine Berufslehre
  • B) eine fachliche Ausbildung mit Diplom auf Tertiärstufe im zu unterrichtenden Gebiet
  • C) eine berufspädagogische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Hochschule von 300 Lernstunden für Anstellungen im Nebenamt oder 1800 Lernstunden für Anstellungen im Hauptamt (Für den Berufsmaturitätsunterricht wird eine berufspädagogische Bildung von 1800 Lernstunden verlangt.)
  • D) Sprachniveau C2 (de/fr/it)

Für 3) Lehrpersonen an höheren Fachschulen gelten folgende Kriterien:

  • A) keine Vorschriften bezüglich beruflicher Erfahrung
  • B) eine fachliche Ausbildung mit Diplom auf Tertiärstufe im zu unterrichtenden Gebiet
  • C) 1800 Lernstunden im Hauptamt und 300 Lernstunden im Nebenamt
  • D) Sprachniveau C2 (de/fr/it)
https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/verfahren-beim-sbfi/haeufig-gestellte-fragen--faq-/lehrberufe0.html