13. Wie kann ich auf der Online-Plattform des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ein Gesuch (Niveaubestätigung oder Gleichwertigkeit) einreichen?
Öffnen Sie den Link https://www.becc.admin.ch/becc/app/fada, um sich auf dem Online-Portal anzumelden. Wählen Sie die Option «CH-LOGIN» und befolgen Sie anschliessend die Schritte zur Registrierung und Anmeldung im Online-Portal. Merken Sie sich Ihre Benutzer-ID und Ihr Passwort.
Anleitung zur Registrierung und Anmeldung im Online-Portal
14. Kann ich ein Gesuch für eine andere Person einreichen?
Ja, Sie können dies im Auftrag von jemand anderem übernehmen. Dazu kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an und laden die Vollmacht hoch.
15. Das Volumen der Dokumente ist zu gross, um sie hochzuladen. Was muss ich tun?
Sie müssen die Datei verkleinern (PDF- statt JPEG-Format). Für den Umgang mit Ihren IT-Instrumenten können wir Ihnen jedoch keine Beratung bieten.
16. Auf welches Konto/IBAN-Nummer muss ich die Bearbeitungsgebühr einzahlen?
Mit dem Informationsschreiben wurde Ihnen unter anderem das Formular «IBAN» per E-Mail geschickt. In diesem Dokument können Sie die IBAN-Nummer CH 11 0900 0000 3051 0588 2 entnehmen.
17. Welche Dokumente müssen im System hochgeladen werden, um beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ein Gesuch um Anerkennung einreichen zu können?
Sie werden zu gegebener Zeit per E-Mail informiert, welche Unterlagen Sie im Online-System hochladen müssen, damit eine Prüfung Ihres Gesuchs vorgenommen werden kann. Es kann keine generelle Auskunft darüber abgegeben werden, da für jedes Dossier individuell Unterlagen eingefordert werden.
18. Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland. Kann ich trotzdem ein Anerkennungsverfahren beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einleiten?
Ja, sofern Sie berechtigt sind, sich in der Schweiz niederzulassen (z.B. wenn Sie aus einem EU/EFTA-Staat kommen oder aus einem Drittstaat und eine Aufenthaltsbewilligung besitzen).
19. Ich habe mein Passwort verloren, was soll ich tun?
Nachdem Sie das «CH-LOGIN» gewählt haben, können Sie unterhalb der Eingabe des Passowortes mit «Passowort vergessen?» das Passwort zurücksetzen.
20. Ich habe Probleme beim Login, was soll ich tun?
In diesem Fall bitten wir Sie, sich an das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT), +41 (0) 58 465 88 88, zu wenden. Teilen Sie der Supportperson mit, dass es sich um das Login in becc handelt.
21. Ich erhalte keinen Code per SMS, was soll ich tun?
Gesuchstellende, die sich ab 1. November 2018 in https://www.becc.admin.ch/becc/app/fada registriert haben, können die Telefonnummer nach dem Login ändern, indem Sie den Knopf «Telefonnummer ändern» tätigen.
Falls Sie sich vor dem 1. November 2018 registriert haben und Ihre Telefonnummer gewechselt haben, melden Sie sich beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) unter +41 (0) 58 465 88 88. Halten Sie Ihre CH Login ID-Nummer sowie die alte und neue Telefonnummer bereit.
22. Ich möchte mein laufendes Gesuch ändern, ist das möglich?
Ja, Sie können den Gegenstand Ihres Gesuchs ändern, allenfalls wird die Verfahrensgebühr angepasst. Wenn die administrative Arbeit jedoch bereits ausgeführt wurde und Sie Ihr Gesuch zurückziehen, wird eine Beteiligung an den Kosten fällig.