Soziale Arbeit

53. An welche Anerkennungsstelle muss ich mich wenden, um eine Anerkennung für meine Urkunde als staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in aus Deutschland zu erhalten?
Für die Anerkennung von Hochschul-Diplomen in klinischer Heilpädagogik ist swissuniversities zuständig.
Für Abschlüsse unter dieser Ausbildungsstufe gibt es keine vergleichbare Ausbildung in der Schweiz.

54. An wen muss ich mich für eine Diplomanerkennung wenden, wenn ich ein Universitätsdiplom in Sozialarbeit aus einem Drittstaat (ausserhalb der EU) besitze?
Hierfür ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig, ausser die betreffende Ausbildung berechtigt zum Unterricht auf der Vor- und Primarschulstufe. In diesem Fall ist die EDK zuständig. Entscheidend für die Zuweisung des Dossiers ist der Ausbildungsinhalt.

55. An wen muss ich mich für eine Diplomanerkennung wenden, wenn ich eine Urkunde als staatlich anerkannte/r Erzieher/in aus Deutschland besitze?
Dafür ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig.

56. Wie hoch sind die Kosten der Ausgleichsmassnahmen im sozialen Bereich?
Die Kosten hängen vom Umfang der Ausgleichsmassnahmen und der Partnerinstitution ab. Grundsätzlich ist mit 600 bis 2500 Franken zu rechnen.

57. Befreit die Berufserfahrung in der Schweiz von der Erfüllung von Ausgleichsmassnahmen?
Anhand von Arbeitszeugnissen ist der Nachweis zu erbringen, dass die landesspezifischen Kenntnisse des Schweizer Sozialsystems informell erworben wurden, welche für die Ausübung von Berufen auf Tertiärstufe (z.B. Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter) vorausgesetzt werden. Dafür ist ein mindestens 2-jähriges Beschäftigungsverhältnis (80–100%) im sozialpädagogischen Bereich in erwähnter Funktion (nach Abschluss des Diploms) in der Schweiz zu belegen. Diese Berufserfahrung ist bei der Gesuchseinreichung anzugeben und wird gegebenenfalls beim Entscheid berücksichtigt.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/verfahren-beim-sbfi/haeufig-gestellte-fragen--faq-/soziale-arbeit.html