Unterlagen, Dauer und Kosten

Um die Prüfung des Dossiers zu erleichtern, müssen Gesuchstellende bereits bei der Einreichung des Gesuchs über das Online-Portal einige obligatorische Unterlagen liefern.

Ein Anerkennungsverfahren ist nicht gratis: Eine Niveaubestätigung kostet 150 Franken, eine offizielle direkte Anerkennung 550 Franken (plus 90 Franken für die Verfügung nach erfolgreich abgeschlossenen Ausgleichsmassnahmen).

Hinzu kommen die Kosten für amtlich beglaubigte Kopien und Übersetzungen.

1. Einzureichende Unterlagen

Obligatorische persönliche Dokumente:

  • Kopie Pass / Identitätsausweis / Aufenthaltsausweis
  • Nachweis einer Namensänderung (wenn der Name auf dem Identitätsausweis nicht mit demjenigen auf den Diplomen übereinstimmt, z. B. bei Heirat oder Scheidung)

Diplome:

  • Einfache Kopie früherer Diplome
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Diploms, für das die Anerkennung beantragt wird (in der Originalsprache)
  • Ausbildungsprogramm
  • Wenn das Diplom nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache vorliegt:
  • Offizielle Übersetzung des Diploms
  • Sprachdiplom, das Ihr Sprachniveau B2 nachweist (sofern für den Beruf erforderlich)

Fehlende Unterlagen werden vom SBFI mit der Empfangsbestätigung angefordert.

Eine amtlich beglaubigte Kopie ist eine Fotokopie des Originaldokuments, die mit einem Vermerk (Stempel/Siegel usw. und Unterschrift im Original) versehen ist, der bestätigt, dass die Kopie exakt mit dem Original übereinstimmt.

Eine amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie bei

  • der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (unter Angabe des Ziellands Schweiz) oder Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz (ausser in den Kantonen Genf, Waadt und Tessin);
  • der Botschaft oder dem Konsulat in der Schweiz oder im Ausland;
  • einer Anwältin oder einem Anwalt;
  • einer Notarin oder einem Notar.

Alle verfügbaren Informationen müssen zur Unterstützung des Antrags vorgelegt werden.
Die Tatsache, dass keine Informationen bekannt sind, begründet kein Recht auf Überprüfung der Verfügung.
Ist es möglich, die Verfügung aufgrund von bekannten Informationen zu korrigieren, die der Behörde vor Erlass der Verfügung nicht vorgelegt wurden, wird für die Änderung der Verfügung eine zusätzliche Gebühr von 300 Franken erhoben.

2. Dauer

Das SBFI behandelt die Dossiers erst, wenn diese vollständig sind, d. h. wenn ihm alle erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form vorliegen.

Die Bearbeitungsfrist nach Empfang des vollständigen Dossiers beträgt bis zu:

  • 4 Monate bei reglementierten Berufen;
  • grundsätzlich 6 Monate bei nicht reglementierten Berufen.

Sind weitergehende Abklärungen notwendig, kann sich das Verfahren verlängern.

3. Kosten

a. Kosten für die Bearbeitung des Dossiers beim SBFI

Die Bearbeitungsgebühr beläuft sich auf:

  • 150 Franken für eine Niveaubestätigung (nicht reglementierte Berufe)
  • 550 Franken für eine Anerkennung mit vertiefter Prüfung (reglementierte Berufe) (plus 90 Franken für die Verfügung nach erfolgreich abgeschlossenen Ausgleichsmassnahmen).
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Der Betrag in der ausländischen Währung hängt vom Wechselkurs ab; Ihre Bank wird die Umrechnung vornehmen.

Die Gebühr ist unabhängig vom Ausgang des Gesuchs (positiver Entscheid, negativer Entscheid oder Anordnung von Ausgleichsmassnahmen) geschuldet.

Bitte vermerken Sie auf der Zahlungsbestätigung Ihre Dossiernummer und Ihren Namen.

Der erste Schritt der Gesuchseinreichung ist gratis. Erst nach der allgemeinen Prüfung des Dossiers erhalten Sie den für die Weiterbehandlung Ihres Gesuchs zu bezahlenden Betrag.

b. Weitere Kosten

Amtlich beglaubigte Kopien und Übersetzungen

Abgesehen von der Gebühr für die Bearbeitung des Dossiers können für die Gesuchstellenden weitere bedeutende Kosten anfallen, namentlich

  • für die Erstellung der amtlich beglaubigten Kopien;
  • für die Übersetzung von Dokumenten, Ausbildungsprogrammen usw.

Ausgleichsmassnahmen

Stellt das SBFI fest, dass die im Ausland besuchte Ausbildung in Bezug auf Dauer und Inhalt gegenüber der schweizerischen Ausbildung wesentliche Lücken aufweist, erhalten Gesuchstellende die Möglichkeit, Ausgleichsmassnahmen zu absolvieren. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten der Gesuchstellenden.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/verfahren-beim-sbfi/unterlagen-dauer-kosten.html