07) Sozialer Bereich und Kleinkindererziehung

Sie verfügen über ein Diplom aus dem sozialen Bereich, einschliesslich Kinderbetreuung (z.B. Sozialpädagoge/-in, Sozialarbeiter/-in, soziokulturelle/-r Animator/-in, Arbeitsagoge/-agogin, Kindererzieher/-in usw.)?

In diesem Fall ist das SBFI für Ihr Gesuch zuständig. Genauere Informationen finden Sie unter der Rubrik «Verfahren beim SBFI».


Sie verfügen über ein Diplom im Bereich Pädagogik, Soziologie, Erziehungswissenschaften, usw?

Grundsätzlich ist es möglich, ohne Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen in dem Bereich zu arbeiten (nicht reglementierter Beruf). Sie können sich direkt mit Ihrem ausländischen Abschluss bewerben. Für Hochschuldiplome kann bei Swiss ENIC eine Anerkennungsempfehlung beantragt werden. Dafür wenden Sie sich bitte direkt an diese Behörde: www.enic.ch

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/zustaendige-diplomanerkennungsstellen/sozialer-bereich-und-kleinkinderziehung.html