Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (BGMD) und die entsprechende Verordnung vom 26. Juni 2013 (VMD) gelten seit dem 1. September 2013.
Diese Rechtserlasse regeln das Meldepflicht für Dienstleistungserbringende aus den EU/EFTA Staaten, die während höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr einen reglementierten Beruf in der Schweiz ausüben wollen. Sie schaffen die notwendige Rechtsgrundlage für eine effiziente und rasche Nachprüfung der Berufsqualifikationen von EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern.