Zuständige Meldestelle

Die Meldung ist beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI einzureichen.

Alle EU/EFTA-Bürgerinnen und –Bürger, die eine Dienstleistung in einem reglementierten Beruf während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz erbringen möchten, müssen eine Meldung im Online-Portal des SBFI einreichen. Detaillierte Informationen zum gesamten Ablauf des Verfahrens sind unter der Rubrik Ablauf und Dauer zu finden.

Personen, die in der Schweiz während höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, müssen keine Meldung beim SBFI einreichen.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/meldeverfahren-fuer-dienstleistungserbringende-aus-der-eu-efta/zustaendige-meldestelle.html