Schweizerische Diplome im Ausland

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Die Anerkennung schweizerischer Abschlüsse im Ausland ist Sache des Aufnahmestaates. Allerdings können die zuständigen Behörden in der Schweiz, auf Anfrage, eine Bescheinigung für das jeweilige Land ausstellen.

Die Bescheinigung gibt in der Regel Auskunft über das Niveau der Schweizer Ausbildung. Für EU/EFTA-Bürger/innen werden auf Verlangen der ausländischen Behörden auch spezifische Bescheinigungen über die Berufstätigkeit oder Berufserfahrung ausgestellt.

Andere Anliegen:

  • Ich habe ein Schweizer Diplom und möchte nachträglich den Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) beantragen
  • Ich möchte Bundesbeiträge für Kurse, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, beantragen
  • Übersetzung von Diplomen oder Fachausweisen ins Englische
    Es ist nicht möglich, in der Schweiz erworbene Bildungsabschlüsse vom SBFI übersetzen zu lassen. Wenden Sie sich dafür an einen Übersetzer/eine Übersetzerin: www.astti.ch
https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/schweizerische-diplome-im-ausland.html