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Dienstleistung

Schweizer Berufsqualifikationen im Ausland

Es gibt keine «internationale Anerkennung» oder Verfahren, die für alle Länder gelten. Jedes Land entscheidet selbst über die Reglementierung der Berufsausübung und über das Anerkennungsverfahren. Die Anerkennung schweizerischer Abschlüsse im Ausland ist darum Sache des Aufnahmestaates. Häufig verlangen ausländische Anerkennungsbehörden eine Bescheinigung der zuständigen Stelle in der Schweiz.

Was ist eine Bescheinigung?

Die Bescheinigung für die Behörden der EU/EFTA-Staaten wird gemäss den Vorgaben der EU-Richtlinien ausgestellt.

Je nach Vorgaben des Aufnahmestaats kann die Bescheinigung Auskunft geben über:

  • das Niveau der Schweizer Ausbildung (Berufsqualifikationsnachweis)
  • die rechtmässige Ausübung der Berufstätigkeit in der Schweiz
  • die Berufserfahrung in der Schweiz

Wo kann ich eine Bescheinigung beantragen?

Je nach Art der Bescheinigung und Abschluss sind verschiedene Stellen in der Schweiz zuständig:

Art der Bescheinigung

Zuständige Stelle in der Schweiz

  • Berufsqualifikationsnachweis (Schweizer Abschluss)
    • eidg. Berufsattest (EBA)
    • eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
    • eidg. Fachausweis (Berufsprüfung)
    • eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung)
    • staatlich anerkanntes Diplom einer höheren Fachschule (HF) oder einer Fachhochschule
  • Berufserfahrung in der Schweiz
  • rechtmässige Ausübung der Berufstätigkeit in der Schweiz
  • EU-Richtlinienkonformitätsbescheinigung (Architekt/in)

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

  • Berufsqualifikationsnachweis
    • Lehrerbildung
    • Sonderpädagogik
    • Logopädie
    • Psychomotoriktherapie
  • EU-Richtlinienkonformitätsbescheinigung
    • eidg. Diplom oder einen Weiterbildungstitel in der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, in der Pharmazie oder in der Chiropraktik
  • Certificate of Good standing
  • Registrierungsbescheinigung / Certificate of Good Standing / Certificate of Current Professional Status
    • Diplom im nicht-universitären Gesundheitsbereich

Mit Drittstaaten gibt es keine rechtlichen Verpflichtungen für Bescheinigungen. Wenn jedoch eine ausländische Behörde eine Bescheinigung über die staatliche Anerkennung oder das Niveau der Schweizer Ausbildung verlangt, kann diese beim SBFI beantragt werden.