Bescheinigungen für ausländische Behörden

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Für die Anerkennung schweizerischer Diplome und Ausweise im Ausland ist der Aufnahmestaat Ihrer Wahl zuständig. Häufig verlangt die ausländische Anerkennungsbehörde eine Bescheinigung der zuständigen Stelle in der Schweiz (z.B. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Bundesamt für Gesundheit BAG, Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK etc.). Die Bescheinigung gibt in der Regel Auskunft über das Niveau der Schweizer Ausbildung. Für EU/EFTA-Bürger/innen werden auf Verlangen der ausländischen Behörden auch spezifische Bescheinigungen über die Berufstätigkeit oder Berufserfahrung ausgestellt.

Das SBFI ist die zuständige Stelle für Bescheinigungen zugunsten von Personen, die in der Schweiz ein eidg. Berufsattest (EBA), ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), einen eidg. Fachausweis (Berufsprüfung), ein eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung), ein staatlich anerkanntes Diplom einer höheren Fachschule (HF) oder einer Hochschule erworben haben und dieses im Ausland anerkennen lassen möchten. Die Bescheinigungen für die Behörden der EU/EFTA-Staaten werden gemäss den Vorgaben der EU-Richtlinien ausgestellt. Mit Drittstaaten gibt es keine rechtlichen Verpflichtungen bezüglich Bescheinigungen. Verlangt jedoch eine ausländische Behörde eines Drittstaates im Rahmen des Anerkennungsverfahrens eine Bescheinigung über die staatliche Anerkennung oder das Niveau der Schweizer Ausbildung, kann beim SBFI eine solche beantragt werden.

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