Auswanderung in Drittstaaten

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Das SBFI bescheinigt auf Verlangen der ausländischen Anerkennungsbehörden der Nicht-EU/EFTA-Staaten, dass Personen mit einem eidg. Berufsattest (EBA), eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), eidg. Fachausweis (Berufsprüfung), eidg. Diplom (Höherer Fachprüfung), einem Diplom einer höheren Fachschule (HF) oder einer Hochschule über einen staatlichen oder staatlich anerkannten Abschluss verfügen.

Ausserdem kann das SBFI den schweizerischen Abschluss gemäss der Internationalen Klassifikation (International Standard Classification of Education ISCED) einstufen. Die Bescheinigungen werden in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt. Hingegen ist es nicht möglich, in der Schweiz erworbene Bildungsabschlüsse vom SBFI übersetzen zu lassen. Wenden Sie sich dafür an einen Übersetzer/eine Übersetzerin (www.astti.ch).

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/schweizerische-diplome-im-ausland/drittstaaten.html