Auswanderung in EU/EFTA Staaten

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Ist ein Beruf in einem EU/EFTA-Staat reglementiert, verlangen die ausländischen Anerkennungsbehörden bei Bedarf eine Bescheinigung, welche über das Niveau der Ausbildung (Berufsqualifikationsnachweis), die Berufserfahrung, Konformität oder die Berufstätigkeit Auskunft gibt. In der Schweiz stellen je nach Abschluss unterschiedliche Behörden solche Bescheinigungen aus.

Bescheinigungen SBFI (Berufsbildungs- und Fachhochschulabschlüsse)

Je nach Beruf und Dauer der Tätigkeit im EU-Staat (Dienstleistungserbringung oder Niederlassung) benötigen Sie unterschiedliche Bescheinigungen. Erkundigen Sie sich bei der ausländischen Behörde, welche Bescheinigung erforderlich ist. Aus dem Gesuchsformular (E4) geht hervor, welche Dokumente Sie per Post einreichen müssen (siehe unten).

1. Berufsqualifikationsnachweis
Haben Sie einen der aufgelisteten Abschlüsse in der Schweiz erworben, können Sie eine Bescheinigung beim SBFI beantragen. Das SBFI ordnet Ihren Abschluss einem Qualifikationsniveau zu und bestätigt, dass es sich um ein staatliches oder ein staatlich anerkanntes Diplom handelt.

  • eidg. Berufsattest EBA
  • eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
  • eidg. Fachausweis (Berufsprüfung)
  • eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung)
  • staatlich anerkanntes Diplom einer höheren Fachschule HF oder einer Fachhochschule FH

2. Bescheinigungen über die rechtmässige Ausübung der Berufstätigkeit und Niederlassung in der Schweiz für die Dienstleistungserbringung in einem EU/EFTA-Staat
Das SBFI stellt Bescheinigungen gemäss EU-Richtlinie 2005/36/EG aus. Diese bestätigen, dass der Dienstleistungserbringer/die Dienstleistungserbringerin in der Schweiz rechtmässig zur Ausübung der betreffenden Tätigkeiten niedergelassen ist, und dass ihm/ihr die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.

3. Bescheinigungen über die in der Schweiz ausgeübte Berufstätigkeit im Bereich Handwerk, Handel und Industrie für die Anerkennung der Berufserfahrung in einem EU/EFTA-Staat
Das SBFI stellt Bescheinigungen gemäss EU-Richtlinie 2005/36/EG aus. Diese bestätigen die Berufstätigkeit in der Schweiz und die entsprechende Funktion der Person im Unternehmen. Damit kann im EU/EFTA-Staat die Berufserfahrung angerechnet und die Berufsqualifikationen anerkannt werden.

4. EU-Richtlinienkonformitätsbescheinigung des Schweizerischen Architekturdiploms
Personen, die in der Schweiz ein eidg. Architekturdiplom erworben haben, können sich für eine EU-Richtlinienkonformiätsbescheinigung an das SBFI wenden. Da es sich beim Architekten um einen sogenannten sektoriellen Beruf handelt, kann eine Bescheinigung darüber, dass der schweizerische Abschluss im Anhang III des Freizügigkeitsabkommens aufgelistet ist, für die ausländische Behörde nützlich sein.

Bescheinigungen EDK (Lehrpersonen)

Bescheinigung für Personen, die über ein schweizerisches Lehrdiplom oder Diplom im Bereich der Sonderpädagogik verfügen und ihren Beruf in einem EU/EFTA-Staat ausüben möchten.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK stellt Schweizer Lehrpersonen oder Personen mit einem Diplom im Bereich der Sonderpädagogik, die im Ausland tätig sein wollen, eine Bestätigung aus, dass ihr Lehrdiplom oder ihr Diplom im Bereich der Sonderpädagogik den EU-Richtlinien entspricht.

Bescheinigungen MEBEKO (universitäre Medizinalberufe)

Bescheinigung zugunsten von Personen, die über ein eidgenössisches Diplom oder einen Weiterbildungstitel in der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, in der Pharmazie oder in der Chiropraktik verfügen und ihren Beruf im Ausland ausüben möchten.
Die Medizinalberufekommission MEBEKO des Bundesamtes für Gesundheit stellt für diese Berufe Diplombestätigungen und Konformitätsbescheinigungen aus.

Bescheinigungen SRK (nicht-universitäre Gesundheitsberufe)

Bescheinigung zugunsten von Personen, die über ein Diplom im nicht-universitären Gesundheitsbereich verfügen und ihren Beruf in einem EU/EFTA-Staat ausüben möchten.
Das Schweizerische Rote Kreuz SRK stellt Registrierungsbestätigungen für die in der Schweiz registrierten Gesundheitsfachpersonen aus, die im Ausland arbeiten möchten.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/schweizerische-diplome-im-ausland/eu-efta.html