Die Trägerschaften von eidgenössischen Prüfungen definieren mit der Konzeption und Umsetzung der Prüfung deren Qualität. Sie bestimmen, auf welchem Niveau Berufsleute der Branche in der höheren Berufsbildung qualifiziert werden. Es liegt somit im Interesse der Trägerschaften, qualitativ hochwertige Prüfungen durchzuführen, die dem Anspruchsniveau des Berufs entsprechen. Die den eidgenössischen Prüfungen zugrunde liegenden Prüfungsordnungen regeln die Zulassungsbedingungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie den entsprechenden gesetzlich geschützten Titel.
Zur Sicherstellung der Qualität (BBG Art. 8) unterstützt das SBFI seit dem
1. Juli 2015 die Trägerschaften von eidgenössischen Prüfungen, ihre Prüfung von unabhängigen Fachinstituten / Fachpersonen auf Konsistenz und Qualität prüfen zu lassen.
Die Konsistenzprüfung (KP) ist somit ein Instrument für die Trägerschaften, welches die Prüfung durchleuchtet und Anregung für die (Weiter-)Entwicklung der Konsistenz und der Qualität schafft.
Die KP wird vom SBFI finanziert (siehe unten) und ist freiwillig: Sie wird auf Anfrage der Abteilung höhere Berufsbildung HBB des SBFI oder auf Anfrage der Trägerschaft durchgeführt.
Die Konsistenzprüfung kann auf zwei Arten durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Durchführung unterscheidet sich je nach Art der KP. Die Konsistenz und die Qualität werden auch nach unterschiedlichen Kriterien überprüft:
Konsistenzprüfung Typ 1
Bei der Neuerarbeitung oder Revision einer Berufs- oder höheren Fachprüfung wird die KP vor der Ausschreibung im Bundesblatt durchgeführt. Bei diesem Typ meint "Konsistenz" die Stimmigkeit der Prüfungsordnung und Wegleitung, insbesondere des Berufsbilds, der beruflichen Handlungskompetenzen und des Anforderungsniveaus. "Qualität" bezieht sich auf die Berücksichtigung zentraler Qualitätsmerkmale, die bei einer eidgenössischen Prüfung erfüllt sein müssen.