Eine neue Prüfungsordnung erarbeiten
Eine qualitativ hochstehende Prüfungsordnung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Positionierung der jeweiligen Branche im nationalen, aber auch im internationalen Umfeld. Die Entwicklung einer neuen Prüfungsordnung bedeutet die Erarbeitung eines Qualifikationsprofils, welches ein Berufsbild, eine Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen und ein Anforderungsniveau beinhaltet.
Zusätzlich zur Prüfungsordnung ist auch eine Wegleitung zu verfassen.
Dieser Erarbeitungsprozess ist unterschiedlich umfangreich und wird durch die jeweiligen Projektverantwortlichen der Abteilung Höhere Berufsbildung begleitet. Es ist deshalb sehr wichtig, am Anfang des Prozesses Kontakt mit dem SBFI aufzunehmen. Der Prozess verläuft über verschiedene Phasen, für die das SBFI diverse Dokumente zur Verfügung stellt.
Erarbeitungsprozess
Im Folgenden ist die Erarbeitung einer Prüfungsordnung im Überblick dargestellt. Die einzelnen Schritte und Phasen werden im Leitfaden genauer beschrieben. Im Glossar werden Begrifflichkeiten rund um die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen erläutert.
Vorabklärungen
1. Kontaktaufnahme mit dem SBFI vor Projektbeginn (Trägerschaft)
2. Projektvorbereitung (Trägerschaft)
Dauer: 2-4 Monate
Phase 1: Klärung der Ausgangslage - Beitragsgesuch
3. Kick-off-Sitzung (= Entscheid) (SBFI)
4. Beantragung von Subventionen für Erarbeitung/Revision Prüfungsordnung (Trägerschaft)
Dauer: 1-2 Monate
Phase 2: Erarbeitung des Qualifikationsprofils
5. Analyse der Berufstätigkeit (Trägerschaft)
6. Erstellen des Qualifikationsprofils (Trägerschaft)
Dauer: 4-8 Monate
Phase 3: Prüfungsordnung und Wegleitung erarbeiten
7. Verfassen der Prüfungsordnung (Trägerschaft)
Verfassen der Wegleitung (Trägerschaft)
8. Inhaltliche und juristische Qualitätssicherung der Prüfungsordnung und Wegleitung (SBFI)
9. Übersetzung der Prüfungsordnung und Wegleitung (Trägerschaft)
10. Qualitätssicherung der Übersetzung (SBFI)
11. Einreichen der definitiven Prüfungsordnung und Wegleitung (Trägerschaft)
Dauer: 4-9 Monate
Phase 4: Ausschreibung und Genehmigung
12. Ausschreibung im Bundesblatt (SBFI)
13. Erlass der Prüfungsordnung (Trägerschaft)
14. Genehmigung der Prüfungsordnung (SBFI)
15. Publikation im Berufsverzeichnis des SBFI (SBFI)
Dauer: 3-4 Monate
Einstufung in den NQR Berufsbildung
Einreichen der Unterlagen, um den Abschluss im NQR Berufsbildung einzustufen (wird vom SBFI empfohlen) (Trägerschaft).
Dauer: 4-8 Monate