Vernehmlassungsantworten

Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen – Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung

Die Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen sollen von heute 25% auf 60%, in Ausnahmefällen bei besonders kostenintensiven Prüfungen auf bis zu 80% erhöht werden. Die Änderung bedingt eine Teilrevision der Berufsbildungsverordnung (BBV).

Kantone und interkantonale Konferenzen

Parteien

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Interessierte Kreise

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/hbb/eidgenoessische-pruefungen/vernehmlassungsantworten.html