Europarat

Der Europarat ist Europas führende Organisation für Menschenrechte. Er hat 47 Mitgliedsstaaten, die alle die Europäische Menschenrechtskonvention, einen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, unterzeichnet haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Umsetzung der Konvention in den Mitgliedsstaaten. Zudem verfolgt der Europarat das Ziel, zur Förderung der politischen Bildung beizutragen.

Bildung im Europarat

Der Europarat setzt sich für eine hochwertige Bildung ein, die nicht nur auf das Berufsleben vorbereitet, sondern auch auf ein Leben als aktive Staatsbürgerin oder als aktiver Staatsbürger in einer demokratischen Gesellschaft. Bildung soll die Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Entwicklung und Festigung einer breiten und vielfältigen Wissensbasis ermöglichen. Diese Ziele sind gleichwertig und ergänzen sowie stärken sich gegenseitig.

Den staatlichen Behörden kommt hierbei die wichtige Funktion zu, allen den Zugang zu hochwertiger Bildung zu garantieren. Je nach Land erfüllen sie diese Aufgabe auf verschiedene Weise und auf unterschiedlichen Ebenen. Bildung kann auch durch private Einrichtungen vermittelt werden, allerdings in einem von den Behörden vorgegebenen Rahmen. Die Verantwortung des Staates endet weder an den Toren der Privatschulen noch nach Abschluss der Pflichtschulzeit.

Das Bildungsprogramm des Europarates wird vom Lenkungsausschuss für Bildungspolitik und -praxis überwacht (Comité directeur pour les politiques et pratiques éducatives CDPPE), in welchem die Schweizer Bildungsbehörden gemeinsam durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vertreten sind.

Abkommen und Konventionen für Bildung und Kultur

Das bildungspolitische Programm des Europarates basiert auf dem Europäischen Kulturabkommen und dem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region sowie auf mehreren Empfehlungen des Ministerkomitees, die sich mit der Verantwortung der Behörden bei der Umsetzung einer inklusiven Bildungspolitik, mit der politischen Bildung, den Menschenrechten und der Beseitigung von Diskriminierung im Bildungswesen befassen.

Das Europäische Kulturabkommen

Die wichtige Funktion, die der Kultur bei der Entwicklung von Wissen, des gegenseitigen Verständnisses sowie der Vermittlung von Bildung und Werten zukommt, ist unbestritten. Kultur ist eine Voraussetzung für ein selbst bestimmtes Leben und ein Anstoss zur Entfaltung. Das 1954 abgeschlossene und 1962 von der Bundesversammlung genehmigte Europäische Kulturabkommen ist das Fundament der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend und Sport. Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates sind Vertragsstaaten dieses Abkommens; Weissrussland, der Heilige Stuhl und Kasachstan, die nicht Mitglieder der Organisation sind, haben das Abkommen ebenfalls gezeichnet.

Das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon-Konvention)

Das Übereinkommen wurde vom Europarat und der UNESCO ausgearbeitet und von den Vertretern der Staaten bei einem Treffen im April 1997 in Lissabon verabschiedet. Seither haben über 50 Länder das üblicherweise als Lissabon-Konvention bezeichnete Instrument ratifiziert. Die Konvention gilt als erstes allgemeines völkerrechtliches Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen. Das Abkommen wurde von der Schweiz am 24. März 1998 unterzeichnet.

Ein 1999 geschaffener Ausschuss ist mit der Überwachung der Umsetzung der Lissabon-Konvention betraut. Jeder Vertragsstaat entsendet einen Vertreter in diesen Ausschuss. Andere Länder und Organisationen wie das European Network of National Information Centres on Academic Recognition and Mobility ENIC oder die National Academic Recognition Information Centres NARIC können an dessen Treffen teilnehmen. Der Ausschuss kann zudem Empfehlungen über die Anerkennung von Qualifikationen verabschieden.

Die entscheidende Neuerung gegenüber älteren Verträgen ist das Konzept des wesentlichen Unterschieds, welches besagt, dass alle im Ausland erworbenen Studienzeiten und Abschlüsse anerkannt werden, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zu den zu erwerbenden Kompetenzen vorliegt. Mit der Annahme von wesentlichen Unterschieden zwischen Studienprogrammen wird Anerkennung zum Regelfall. Den zweiten Paradigmenwechsel vollzieht die Konvention mit der Umkehr der Beweislast, die nunmehr bei der anerkennenden Institution liegt.

Kontakt

SBFI, Frédéric Berthoud

Ressortleiter
Internationale Bildungszusammenarbeit und Berufsqualifikationen
T +41 58 465 58 66

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