Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI kann auf Antrag der Kantone Bildungsgänge der Berufsmaturität an Schulen anerkennen. Entsprechend der verfügten Anerkennung ist der Kanton berechtigt, den Absolventinnen/Absolventen des Bildungsgangs, welche die Berufsmaturitätsprüfung bestanden haben, ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis auszustellen.
Die Voraussetzungen und das Verfahren, welche zu einer Anerkennung von Bildungsgängen der Berufsmaturität führen, sind in Artikel 29 der Verordnung vom 24. Juni 2009 über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV) geregelt.
Um die Anerkennungsprozesse zu unterstützen, wurde ein Leitfaden erarbeitet. Der Leitfaden beschreibt das Verfahren zur Anerkennung von Bildungsgängen der Berufsmaturität stellt die einzelnen Verfahrensschritten nachvollziehbar dar, erläutert die einzelnen Phasen des standardisierten Anerkennungsverfahrens sowie die Anforderungen an die Gesuchsunterlagen und die Zuständigkeiten der beteiligten Akteure.
Den beteiligten Akteuren im Anerkennungsverfahren wurden ausserdem die Berichtsvorlagen zur Verfügung gestellt, welche ein effizientes und geordnetes Verfahren erlauben.
Diese Berichtsvorlagen wurden in einer Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) unter Beizug von Schulexpertinnen/Schulexperten und in Absprache mit dem SBFI erarbeitet. Die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) konnte zu diesen Berichtsvorlagen Stellung nehmen.