Der Bundesrat setzt eine eidgenössische Berufsmaturitätskommission EBMK ein. Sie besteht aus höchstens fünfzehn Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt, Berufsfachschulen und Fachhochschulen. Die EBMK ist beratendes Gremium des SBFI in Fragen der Berufsmaturität, insbesondere in Fragen der Anerkennung von Bildungsgängen.
Im engen Kontakt mit den EBMK-Mitgliedern führen die Schulexpertinnen und -experten des SBFI die Anerkennungsverfahren , von Bildungsgängen der Berufsmaturität durch. Die EBMK diskutiert die Schlussberichte der Schulexpertinnen und -experten anlässlich der Plenumssitzungen und stellt dem SBFI entsprechende Anträge zur Anerkennung von Bildungsgängen der Berufsmaturität.
Die EBMK befasst sich ausserdem mit grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung der Berufsmaturität und kann dem SBFI dazu Anträge stellen.